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24.01.2025

Arbeitsrecht, Meldung

KI wird Einzug in viele Personalabteilungen halten

Ein Arbeitszeugnis, die schnelle Antwort auf Fragen zur Urlaubsregelung oder aber eine individuelle Fortbildungsplanung – künftig werden viele Aufgaben der Personalabteilung mithilfe von Künstlicher Intelligenz erledigt.

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sdecoret/123rf.com

Bislang setzt nur eine Minderheit der Personalabteilungen KI ein, aber das Interesse ist hoch, wie eine Befragung von 852 Unternehmen in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt. Demnach werden erst in 14 % der Unternehmen Arbeitszeugnisse mit KI-Unterstützung verfasst, aber 45 % können sich das für die Zukunft vorstellen. 12 % nutzen derzeit KI für die individuelle Weiterbildung von Beschäftigten, aber 60 % sind dafür künftig offen. Und 11 % nutzen aktuell KI-Tools für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 28 % können sich dies für die Zukunft vorstellen. „KI-Tools können Personalabteilungen von vielen Aufgaben entlasten, davon können große wie kleine Unternehmen gleichermaßen profitieren. KI kann aber auch sehr individuelle Bedürfnisse von Beschäftigten ermitteln und zum Beispiel auf den Einzelnen zugeschnittene Weiterbildungen anbieten“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Welche Tools sollen eingesetzt werden?

Rund jedes zweite Unternehmen (49 %) hält den Einsatz eines KI-Chatbots zur Beantwortung von internen Anfragen an die Personalabteilung für möglich, 9 % haben bereits solche Tools. 8 % nutzen KI zur Bewertung der Arbeitsleistung von Beschäftigten, 6 % zur Bewertung der Arbeitsbelastung – und jeweils rund jedes fünfte (20 % bzw. 19 %) kann sich das künftig vorstellen. Und fast jedes dritte Unternehmen interessiert sich für den Einsatz von KI für die berufliche Entwicklung der Beschäftigten, etwa für eine Kompetenz-Analyse, darauf basierende Fortbildungsplanung (31 %) oder eine Karriereberatung durch die Simulation des künftigen Berufswegs (33 %). Eingesetzt werden solche Tools bisher nur von 4 bzw. 3 %.

Praxisleitfaden „Künstliche Intelligenz im Personalwesen“

„Die europäische KI-Verordnung stuft KI-Systeme im Bereich ,Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit‘ grundsätzlich als Hochrisiko-KI-Systeme ein und schreibt strenge Anforderungen für Anbieter und Betreiber solcher Systeme vor“, so Rohleder. Um Unternehmen hier zu unterstützen, hat Bitkom speziell für den Personalbereich einen Praxisleitfaden „Künstliche Intelligenz im Personalwesen“ veröffentlicht. Er ergänzt den allgemeinen Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung. In der neuen Publikation werden zum einen die Bestimmungen der KI-Verordnung erläutert, die für den Personalbereich relevant sind. So wird die Frage der Risikoklassifizierung, die von der KI-Verordnung verlangt wird, ebenso behandelt wie die darin festgelegten spezifischen Arbeitgeberpflichten. Zum anderen geht es um konkrete Anwendungsbeispiele von KI in unterschiedlichen Bereichen wie Recruiting, Personalmanagement, -entwicklung und -planung. Nach der kurzen Vorstellung spezifischer Lösungen aus der Unternehmenspraxis wird eine Risiko-Einstufung vorgenommen und diese auch mit Bezug auf die Regelungen der KI-Verordnung begründet.


Bitkom vom 23.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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