Das IDW hat in einem Schreiben vom 20.01.2025 an die EU-Kommissare Maria Luís Albuquerque und Valdis Dombrovskis weitere Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kontext der Budapester Erklärung unterbreitet.
CSRD und EU-Taxonomie als Belastung
Die Budapester Erklärung betont die Notwendigkeit, die administrativen, regulatorischen und berichtsbezogenen Belastungen für europäische Unternehmen drastisch zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Insbesondere die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung werden von Unternehmen als belastend empfunden. Vorschläge zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung hat das IDW bereits in einem Schreiben vom 09.01.2025 an die beiden EU-Kommissare adressiert.
Überarbeitung des EU-Green-Deal-Rechtsrahmens als Chance
Im neuen Schreiben empfiehlt das IDW generell, das Rechtsrahmenwerk des EU-Green-Deals zu überarbeiten, um die Konsistenz und Kohärenz der unterschiedlichen Vorschriften zu verbessern. Darüber hinaus regt das IDW an, bereits bestehende Verordnungen daraufhin zu überprüfen, ob ihre Ziele erreicht wurden. Zudem schlägt das IDW vor, die Überarbeitung des EU-Green-Deal-Rechtsrahmens zu nutzen, um eine globale Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.
Im Anhang des Schreibens hat das IDW dann vier detaillierte Vorschläge zur Reduzierung der Berichtspflichten aufgestellt. Trotz der vorgeschlagenen Vereinfachungen betont das IDW die Wichtigkeit, am Ziel der nachhaltigen wirtschaftlichen Transformation festzuhalten, insbesondere angesichts des erhöhten Drucks durch geopolitische und wirtschaftliche Umstände.