• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wirtschaftsprüfung: Initiative zur Stärkung ethischen Verhaltens

17.01.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Wirtschaftsprüfung: Initiative zur Stärkung ethischen Verhaltens

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat einen Bericht zum Thema ethisches Verhalten in Praxen veröffentlicht (IESBA Firm Culture and Governance Working Group Final Report). Darüber informiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Der IESBA Firm Culture and Governance Working Group Final Report unterstreicht die entscheidende Rolle einer ethischen Kultur und Steuerung (Firm Culture and Governance) bei der Bekämpfung unethischen Verhaltens in Praxen. Betont wird, dass die Förderung einer starken ethischen Kultur nicht nur die Risiken unethischen Verhaltens mindert, sondern auch das öffentliche Vertrauen festigt, das Ansehen der Praxen verbessert und die Verantwortung des Berufsstandes für das öffentliche Interesse stärkt.

Zu den wichtigsten Gegenständen des Berichts gehören:

  • Rolle einer ethischen Führung (Ethical Leadership) und einer soliden Steuerung (Robust Governance) in Praxen als Schlüsselfaktoren für die Förderung ethischen Verhaltens,
  • Bedeutung einer transparenten und ethischen Führung, praxisweiter Rechenschaftsmechanismen und der Berücksichtigung der Expertise von unabhängigen Personen (Input from Independent Persons)
  • Notwendigkeit, Leistungsanreize mit ethischem Verhalten in Einklang zu bringen, Fortbildung im Bereich Ethik und eine Kultur der offenen Diskussion und Herausforderung.

Neues Projekt mit zwei Komponenten

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat das IESBA das neue Projekt Firm Culture and Governance gestartet. Es besteht aus zwei Komponenten:

  • Zum einen soll im IESBA Code of Ethics (Code) ein prinzipienbasierter Kultur- und Steuerungsrahmen (Principles-based Culture and Governance Framework) erarbeitet werden, der ethisches Verhalten in Praxen bei allen Dienstleistungen fördert, unterstützt und stärkt (Standardsetzungsprojekt).
  • Zum anderen soll Anwendungs- und Begleitmaterial außerhalb des Codes (Non-authoritative Material) entwickelt werden, um das Bewusstsein für die Bedeutung ethischen Verhaltens in Praxen zu schärfen und diese mit Leitlinien für die Einbindung ethischen Verhaltens in ihre Strategien und Abläufe zu unterstützen. Zudem sollen die zu erarbeitenden Materialien auch auf die Einbindung anderer Stakeholder abzielen, die zur Entwicklung eines Ökosystems für hochethische Praxen beitragen können.

WPK vom 16.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Meldung

imilian/123rf.com


17.09.2025

Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Der DStV moniert im Hinweisgeberschutzgesetz die Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis. Problem ist eine abweichende Übersetzung von „legal professional privilege“.

weiterlesen
Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank