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06.01.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Frauen in Aufsichtsräten: Neue EU-Regeln in Kraft

Die EU-Regelung über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen ist Ende 2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten.

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©Gina Sanders/fotolia.com

In der Richtlinie über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Leitungsorganen von Unternehmen wird für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Ziel von 40 % des unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern und von 33 % unter allen Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt. Da Frauen im EU-Durchschnitt nur 33 % der Mitglieder in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen vertreten, wird dies in der Praxis dazu beitragen, den Anteil von Frauen in diesen Führungspositionen zu erhöhen. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28.12.2024, die Unternehmen müssen die Ziele bis zum 30.06.2026 erreichen.

Mehr Chancengleichheit in allen Lebensbereichen

Bisher müssen die Mitgliedstaaten unter anderem Vorschriften über spezifische verbindliche Maßnahmen für das Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder mit transparenten und geschlechtsneutralen Kriterien und die Offenlegung von Qualifikationskriterien auf Antrag eines nicht erfolgreichen Bewerbers umgesetzt haben.

Zum Hintergrund

Im November 2012 hat die Kommission die Richtlinie über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen. Nach zehnjährigen Beratungen erzielten das Europäische Parlament und der Rat im Juni 2022 eine politische Einigung. Die Kommission wird die Mitteilungen der Mitgliedstaaten über ihre Umsetzungsmaßnahmen prüfen und begutachten, ob diese Maßnahmen den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß folgen. Die Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung in nationales Recht, beispielsweise durch Workshops und bilaterale Konsultationen.


EU-Kommission vom 03.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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