18.12.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Der IASB hat am 18.12.2024 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 veröffentlicht. Darüber informiert das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC).

Beitrag mit Bild

©macgyverhh/fotolia.com

Gegenstand der Änderungen und Klarstellungen an IFRS 9 und IFRS 7 ist die Bilanzierung von Stromlieferverträgen. Die Änderungen und Klarstellungen betreffen konkret:

  • die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9.2.4 (own-use exemption) – diese ist auch anwendbar auf Stromlieferverträge, bei denen die tatsächlich gelieferte Menge naturbedingt unsicher ist und daraufhin Teilverkäufe stattfinden, die von dieser naturbedingten Unsicherheit ausgelöst werden und marktbedingt unvermeidlich sind;
  • die Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden – ein Cashflow Hedge Accounting ist auch dann zulässig, wenn die Unsicherheit der Cashflows nicht preis-, sondern mengenbedingt ist und die als Grundgeschäft designierte Menge einen Bezug aufweist zum Sicherungsinstrument;
  • Zusatzangaben in IFRS 7 und IFRS 19, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens offenzulegen.

Die Änderungen sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2026; eine frühere Anwendung ist zulässig.


DRSC vom 18.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


23.06.2025

EU-Energielabel sorgt für mehr Transparenz

Durch das neue EU-Label sollen Verbraucher:innen sofort sehen, wie nachhaltig ein Gerät ist. Der der Reparierbarkeits-Index zeigt, ob sich eine Investition auch langfristig lohnt.

weiterlesen
EU-Energielabel sorgt für mehr Transparenz

Meldung

©animaflora/fotolia.com


23.06.2025

Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

Das aktuelle BFH-Urteil unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen, eindeutigen und buchhalterisch sauberen Behandlung von Zinsswaps.

weiterlesen
Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

Meldung

©Style-Photography/fotolia.com


20.06.2025

BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Auch ein befristet angestellter Arbeitnehmer bleibt befristet, selbst wenn er in den Betriebsrat gewählt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht.

weiterlesen
BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank