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11.12.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Überprüfung von Führerscheinen durch die Arbeitgeber

Mit der Gesetzesänderung wird klargestellt, dass Arbeitgeber ihren Kontrollpflichten Genüge tun, wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen.

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Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, „wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen“. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Länderkammer „zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen“ (20/14039) ab. Mit der Regelung ist aus Sicht des Bundesrates eine erhebliche Reduzierung von Kontroll- und Dokumentationsaufwänden für den Arbeitgeber und damit insgesamt die Entlastung von Bürokratie verbunden.

Risiko: Strafbarkeit nach § 21 Abs. 2 StVG

Um der Gefahr einer Strafbarkeit nach § 21 Abs. 2 StVG rechtssicher zu entgehen, müssten Arbeitgeber sich davon überzeugen, dass die Beschäftigten, die Firmenfahrzeuge führen, die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen, heißt es in der Begründung zu dem Gesetz. Allerdings führe der Wortlaut des Gesetzes nicht aus, „welche konkreten Anforderungen an den Halter zu stellen sind, damit er seiner Pflicht zum Nachweis des Vorliegens einer gültigen Fahrerlaubnis des Arbeitnehmers nachkommt“. Zur Frage, in welchen zeitlichen Abständen sich Arbeitgeber die Fahrerlaubnis vorlegen lassen müssen, gebe es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Um dieser Unsicherheit zu begegnen, werde in der Fachliteratur empfohlen, in regelmäßigen Abständen Führerscheinkontrollen durchzuführen und so strafrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Geplante Klarstellung ist „verhältnismäßig, angemessen und geeignet“

In der Folge habe sich die Praxis durchgesetzt, dass Unternehmen die Führerscheine ihrer Mitarbeiter halbjährlich kontrollieren. Die geplante Klarstellung der bestehenden Regelung ist aus Sicht der Länder „verhältnismäßig, angemessen und geeignet“, um das Regelungsziel im Grundsatz uneingeschränkt zu lassen und gleichzeitig Unternehmen von aufwendigen Kontrollen und Dokumentationen zu befreien.

Dem Entwurf beigefügt ist eine Stellungnahme der Bundesregierung. Darin heißt es: „Die Bundesregierung unterstützt das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen, die Kontroll- und Dokumentationspflichten für den Arbeitgeber zu reduzieren und damit insgesamt zur Entlastung von Bürokratie beizutragen.“


Dt. Bundestag vom 05.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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