• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen 2022

18.11.2024

Meldung, Steuerrecht

Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen 2022

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind.

Beitrag mit Bild

© diyanadimitrova/fotolia.com

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Münster hatte der Antragsteller bis 2021 gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf seinem privaten Einfamilienhaus erzielt. Er ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Für 2022 machte er Steuerberatungskosten und Umsatzsteuernachzahlungen für die Jahre 2020 und 2021 aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben geltend.

Ärger mit dem Finanzamt

Das Finanzamt erkannte den Betriebsausgabenabzug unter Hinweis auf die ab 2022 für die Photovoltaikanlage des Antragstellers geltende Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG nicht an. Den für das Einspruchsverfahren vom Antragsteller gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung lehnte das Finanzamt unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 17.07.2023 (BStBl. I 2023 S. 1494) ab, wonach die zeitliche Zuordnung der Betriebsausgaben allein nach der Art der Gewinnermittlung und damit nach dem Zu- und Abflussprinzip erfolge. Dies gelte umgekehrt auch für nachträgliche Betriebseinnahmen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Verursachung.

Erfolg vor dem Finanzgericht

Der daraufhin vom Antragsteller gestellte gerichtliche Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte in vollem Umfang Erfolg (Beschluss vom 21.10.2024 – 1 V 1757/24 E). Das Finanzgericht Münster hatte im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Einkommensteuerbescheids.

Zwar seien die ab dem Streitjahr 2022 zugeflossenen Einnahmen des Antragstellers aus der Photovoltaikanlage aufgrund der gesetzlichen Anordnungsregelung in § 52 Abs. 4 Satz 28 EStG steuerfrei. Diese Regelung betreffe jedoch nur die Einnahmenseite und enthalte keine Aussage zum Betriebsausgabenabzug. Hierfür sei vielmehr allein § 3c Abs. 1 EStG einschlägig, wonach Betriebsausgaben nur dann nicht abgezogen werden dürften, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stünden. Auf einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ausgaben und Einnahmen komme es dagegen nicht an. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang liege im Streitfall nicht vor, da die Betriebsausgaben gerade nicht mit steuerfreien Einnahmen, sondern mit steuerpflichtigen Einnahmen aus früheren Jahren im Zusammenhang gestanden hätten.

Eine gegenteilige Regelung enthalte auch das vom Finanzamt angeführte BMF-Schreiben vom 17.07.2023 nicht. Dieses stelle vielmehr für den Betriebsausgabenabzug ebenfalls auf den wirtschaftlichen Zusammenhang ab.


FG Münster vom 18.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Piccolo/fotolia.com


13.06.2025

„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle

Das geplante Investitionspaket der Bundesregierung setzt wichtige Impulse für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig drohen Ländern und Kommunen massive Steuerausfälle.

weiterlesen
„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle

Meldung

©fotomek/fotolia.com


13.06.2025

Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Gerade die Generation Z ist bereit, für mehr mentale Gesundheit finanzielle Abstriche zu machen – wer Talente binden will, soll laut Studie Gehalt erhöhen und Stress reduzieren.

weiterlesen
Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


12.06.2025

DSGVO-Auskunft: BFH klärt Klageart und Frist

In seinem aktuellen Urteil befasst sich der BFH mit der richtigen Klageart und die strikte Einhaltung der Klagefrist bei DSGVO-Anfragen.

weiterlesen
DSGVO-Auskunft: BFH klärt Klageart und Frist

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank