29.10.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

BAFA verschiebt Prüfung der LkSG-Berichte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass es das Vorliegen und die Veröffentlichung der Berichte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstmalig zum 01.01.2026 prüfen wird.

Beitrag mit Bild

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

Grundsätzlich müssen vom LkSG betroffene Unternehmen einmal jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG beim BAFA einreichen und den Bericht auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Der Bericht ist spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres zu veröffentlichen.

Sorgfaltspflichten nach LkSG bleiben bestehen

Nun informiert das BAFA darüber, dass es die LkSG-Berichte erstmalig zum 01.01.2026 prüfen wird. Mit der Aussetzung der Prüfung reagiert das BAFA auf Entwicklungen zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464). Auch im vergangenen Jahr hat das BAFA von einer Überprüfung des Vorliegens und Vorhandenseins der Berichte abgesehen (siehe BAFA Rechenschaftsbericht 2023). Die betroffenen Berichte müssen nun spätestens bis zum 31.12.2025 beim BAFA vorliegen. Das BAFA weist darauf hin, dass lediglich das ausbleibende Vorliegen der Berichte nicht sanktioniert wird. Die übrigen Sorgfaltspflichten nach LkSG bleiben bestehen und werden bei Verstößen ggf. sanktioniert.

Das LkSG soll noch in dieser Legislaturperiode an die neuen EU-Vorschriften der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) angepasst werden. Das DRSC hat ein Briefing Paper zur Berichterstattung nach der CSDDD und ein Briefing Paper zu den Überschneidungen der Anwendungsbereiche der CSRD und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) veröffentlicht.


DRSC vom 28.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Piccolo/fotolia.com


30.10.2024

Körperschaftsteuer: Zuwendung an EWIV als verdeckte Gewinnausschüttung

Das Finanzgericht Hamburg wertet die Gewinnverschiebung an eine EWIV als verdeckte Gewinnausschüttung.

weiterlesen
Körperschaftsteuer: Zuwendung an EWIV als verdeckte Gewinnausschüttung

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


30.10.2024

Keine Nichtigkeit bei Berichtigung fehlerhafter Feststellungsbescheide nach Verschmelzung

Ein Feststellungsbescheid bleibt trotz Datumsfehler gültig und kann rückwirkend berichtigt werden, wenn die Absicht der Behörde erkennbar ist.

weiterlesen
Keine Nichtigkeit bei Berichtigung fehlerhafter Feststellungsbescheide nach Verschmelzung

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com


29.10.2024

Mehrheit der Arbeitnehmenden unterstützt Energiewende

Die Mehrheit der deutschen Arbeitnehmenden unterstützt die Energiewende, zeigt jedoch Bedenken wegen wirtschaftlicher Folgen und Versorgungssicherheit.

weiterlesen
Mehrheit der Arbeitnehmenden unterstützt Energiewende

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank