16.10.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

BAFA-Rechenschaftsbericht zum LkSG

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Im BAFA-Rechenschaftsbericht 2023 informiert die Behörde über ihre im vergangenen Jahr erfolgten Kontroll- und Durchsetzungstätigkeiten. Die Kontrolltätigkeiten des BAFA unterteilen sich in drei Gruppen:

Prüfung von LkSG-Berichten

Das BAFA prüfte im vergangenen Jahr 53 Berichte nach LkSG. Es stellte dabei grundsätzlich keine Häufung potenzieller Mängel hinsichtlich der Einhaltung von LkSG-Sorgfaltspflichten fest. Allerdings weist das BAFA darauf hin, dass diejenigen Unternehmen, die nur einen verkürzten Bericht veröffentlichen, diese Entscheidung ausreichend begründen müssen.

Hintergrund: Vom LkSG betroffene Unternehmen müssen einmal jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach LkSG beim BAFA einreichen und den Bericht zusätzlich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Dies betrifft derzeit alle Unternehmen (ungeachtet der Rechtsform) mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, sofern sie mehr als 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Im vergangenen Jahr lag der Schwellenwert noch bei 3.000 Arbeitnehmern.

Prüfung von Amts wegen

Insgesamt 492 Prüfungen erfolgten „von Amts wegen“, also nach pflichtgemäßem Ermessen des BAFA. Davon wurden 180 noch im Jahr 2023 abgeschlossen. Die Prüfungen von Amts wegen teilen sich ihrerseits in zwei Untergruppen:

  • Anlassbezogene Kontrollen: Im vergangenen Jahr wurden 86 anlassbezogene Kontrollen durchgeführt, die vorwiegend durch mediale Berichterstattung ausgelöst wurden.
  • Risikobasierte Kontrollen: Diese orientieren sich an vom BAFA festgelegten Prüfungsschwerpunkten. Im Jahr 2023 erfolgten 406 Kontrollen, die sich auf Branchen mit hohen Menschenrechtsrisiken konzentrierten. Das BAFA konstatiert bei den geprüften Unternehmen einen hohen Vorbereitungsgrad hinsichtlich der LkSG-Sorgfaltspflichten sowie eine hohe Kooperationsbereitschaft.

Prüfung im Antragsverfahren

Seit dem 01.01.2023 können beim BAFA Anträge zur Prüfung der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden 30 Anträge zu insgesamt 40 Unternehmen eingereicht, von denen allerdings nur 20 auch tatsächlich LkSG-pflichtig waren. Ein Fall konnte bisher abgeschlossen werden. 

Hinweis: Im Zuge der Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird es voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode zu Anpassungen am LkSG kommen.


DRSC vom 14.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)