• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes

08.10.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes

Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, den Anlegerschutz durch Anpassungen in den Bereichen Transparenz, Produktintervention, Rechnungslegungsverstöße und Werbevorschriften zu stärken und bestehende Regelungslücken zu schließen.

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

In den letzten Jahren wurde der Anlegerschutz in Reaktion auf verschiedene Fehlentwicklungen bereits erheblich gestärkt, insbesondere durch das Kleinanlegerschutzgesetz aus dem Jahr 2015 und das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes aus dem Jahr 2021. Im Hinblick auf die zwischenzeitliche Fortentwicklung der Finanzmärkte und Erfahrungen aus der Praxis dient der vorliegende Referentenentwurf der weiteren Verbesserung des Anlegerschutzes. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören:

  • Anpassungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) sowie des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG), um bestehende Regelungslücken zu schließen und den Anlegerschutz zu verbessern.
  • Erhöhung der Transparenz, indem den Anlegern vollständige und aktuelle Informationen bereitgestellt werden, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
  • Die Befugnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird erweitert, sodass sie bei Anlegerschutzbedenken bekannt machen kann, dass sie ein Verwaltungsverfahren zur Prüfung von Produktinterventionen eingeleitet hat.
  • Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Wertpapier- und Vermögensanlagen-Informationsblättern auf 12 Monate nach Billigung.
  • Anpassung der Befugnisse der BaFin zur Verfolgung von Rechnungslegungsverstößen, um effizienter gegen Verstöße vorzugehen.
  • Erhöhte Anforderungen an Werbung, insbesondere die Sicherstellung, dass irreführende Werbung verboten ist.
  • Verlängerung der Widerrufsfrist für Anleger bei bestimmten Nachträgen von zwei auf drei Arbeitstage.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der BaFin und dem Bundesamt für Justiz, unter anderem durch Aufhebung der Verschwiegenheitspflichten in bestimmten Ordnungsgeldverfahren.

BMF vom 04.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©rawpixel/123rf.com


17.04.2025

Das Osterei im Steuerrecht

Ostern bringt nicht nur bunte Eier, sondern auch steuerliche Tücken mit sich. Denn je nachdem, woher das Ei kommt und wie es verzehrt wird, ändert sich der Umsatzsteuersatz.

weiterlesen
Das Osterei im Steuerrecht

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


17.04.2025

Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Der BFH verneint den Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers.

weiterlesen
Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.04.2025

Mindestbesteuerung: EU-Richtlinie DAC 9 erlassen

Der Rat der EU hat Vorschriften zur Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen erlassen.

weiterlesen
Mindestbesteuerung: EU-Richtlinie DAC 9 erlassen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank