• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland

30.09.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit gebilligt. Damit soll Deutschland als Gerichts- und Wirtschaftsstandort attraktiver werden.

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Für große Wirtschaftsstreitigkeiten bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten an. In Zeiten von globalem Warenverkehr kommt es – gerade bei einem exportstarken Standort wie Deutschland – häufig zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, die auf eine schnelle und professionelle Klärung angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, Verfahrenserleichterungen zu schaffen, die insgesamt zur Stärkung des deutschen Justiz- und Wirtschaftsstandorts beitragen. Deswegen hat die Bundesregierung  das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit auf den Weg gebracht, das bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen und nunmehr auch vom Bundesrat gebilligt wurde.

Welche konkreten Ziele verfolgt der Gesetzentwurf?

  1. Der Gesetzentwurf erleichtert die Durchführung von privatrechtlichen großen Wirtschaftsstreitigkeiten und trägt zu schnellen und effizienten Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit bei.
  2. Die Länder können hierfür sogenannte „Commercial Courts“ einrichten, bei denen es sich um erstinstanzlich zuständige spezielle Wirtschaftssenate am Oberlandesgericht handelt. Überschreitet der Streitwert die Schwelle von 500.000 Euro, kann so direkt in erster Instanz ein spezieller Wirtschaftssenat bei ausgewählten Oberlandesgerichten angerufen werden, der sich an den prozessualen Bedürfnissen großer Wirtschaftsunternehmen orientiert.
  3. Privatrechtliche Verfahren zwischen Unternehmen können künftig vollständig in englischer Sprache geführt werden. Der Gerichtsstandort Deutschland gewinnt dadurch auch international an Anerkennung und Sichtbarkeit. Insbesondere deutsche Unternehmen mit starker Exportorientierung werden davon profitieren.
  4. Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess werden künftig besser und umfassender geschützt. Geheimhaltungsbedürftige Informationen dürfen außerhalb des gerichtlichen Verfahrens nicht genutzt oder offengelegt werden.
  5. Die Neuregelungen führen zudem zu einer auch deutlichen finanziellen Entlastung für die Wirtschaft.

Bundesregierung vom 27.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Sashkin/fotolia.com


12.06.2025

DSGVO-Auskunft: BFH klärt Klageart und Frist

In seinem aktuellen Urteil befasst sich der BFH mit der richtigen Klageart und die strikte Einhaltung der Klagefrist bei DSGVO-Anfragen.

weiterlesen
DSGVO-Auskunft: BFH klärt Klageart und Frist

Rechtsboard

Tim Gühring


12.06.2025

BAG bestätigt Unverzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs

Oldie but Goldie: Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Arbeitnehmer nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten – selbst durch einen gerichtlichen Vergleich nicht. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte mit Urteil vom 03.06.2025 (9 AZR 104/24), dass auch sogenannte Tatsachenvergleiche den gesetzlichen Mindesturlaub häufig nicht erledigen.

weiterlesen
BAG bestätigt Unverzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs

Meldung

©Travis/fotolia.com


12.06.2025

FIU-Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte im Fokus

Der starke Anstieg verdächtiger Krypto-Transaktionen belegt: Die FIU muss immer schneller und präziser auf neue Methoden reagieren.

weiterlesen
FIU-Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte im Fokus

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank