• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entlastung für die Wirtschaft durch Statistikänderungen

17.09.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Entlastung für die Wirtschaft durch Statistikänderungen

Die Bundesregierung will das Außenhandelsstatistikgesetz sowie weitere statistische Gesetze ändern und damit die Wirtschaft in erheblichem Umfang von Meldepflichten entlasten.

Beitrag mit Bild

©DenysRudyi/fotolia.com

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (20/12791) sieht unter anderem vor, dass die Meldeschwellen im Intrahandel, wie der Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union bezeichnet wird, in Zukunft auf dem Verordnungsweg angehoben werden können. Durch Schaffung der Voraussetzungen für die künftige Anhebung der Meldeschwellen im Intrahandel werde eine Entlastung der Wirtschaft möglich, weil weitere Unternehmen von der Meldepflicht in der Intra-Handelsstatistik befreit werden könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Die Anhebung der Meldeschwellen sei wegen des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit den Partnerländern möglich geworden.


Dt. Bundestag vom 13.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


02.05.2025

BFH bestätigt Abzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren

Das Werbungskostenabzugsverbot für Kapitaleinkünfte ist trotz verfassungsrechtlicher Bedenken gerechtfertigt, stellt der BFH klar.

weiterlesen
BFH bestätigt Abzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren

Meldung

manitator/123rf.com


02.05.2025

Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Das Umweltbundesamt schafft 2025 kurzfristig Erleichterungen für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten – allerdings ohne auf Kontrollmöglichkeiten zu verzichten.

weiterlesen
Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.04.2025

Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens

Eine Vollziehungsmaßnahme in Form der Abtretung von Steuerforderungen ist unzulässig, solange das Gericht über die Aussetzung entscheidet.

weiterlesen
Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank