• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

11.09.2024

Arbeitsrecht, Meldung

EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Das Arbeitsgericht Mainz hat nach dem bereits veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofes den zugrunde liegenden Rechtsstreit im Sinne der bei Ausspruch der Kündigung schwangeren Klägerin entschieden.

Beitrag mit Bild

© mmphoto/fotolia.com

Die Klägerin war in der Probezeit gekündigt worden und hatte zunächst keine Klage dagegen erhoben. Erst drei Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist teilte sie ihrer Arbeitgeberin mit, dass nun eine Schwangerschaft festgestellt wurde, weshalb die Kündigung unwirksam sei. Eine Kündigungsschutzklage reichte sie dagegen erst nach einem weiteren Monat beim Arbeitsgericht ein.

Streit um die Frist

Nach den Vorschriften des auf eine Europäische Richtlinie zurückgehenden Mutterschutzgesetzes war die Kündigung zwar unwirksam, dies hätte die Klägerin jedoch nach den Regelungen der §§ 4, 5 KSchG in der Auslegung, die diese Vorschriften in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfahren haben, auch durch Klageerhebung binnen zweier Wochen nach Kenntnis von ihrer Schwangerschaft gerichtlich geltend machen müssen.

Keine Klagefrist bei Schwangerschaft

Das Arbeitsgericht Mainz hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob dies mit der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz vereinbar ist, und hat nach dessen Antwort (EuGH-Rs. C-284/23) nunmehr entschieden (4 Ca 1424/22), dass die Klägerin keine Klagefrist einzuhalten hatte, weshalb der Klage trotz ihrer späten Erhebung stattzugeben war.


ArbG Mainz vom 10.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©tomertu/123rf.com


22.11.2024

Corona-Sonderzahlungen: Steuerbefreiung scheitert an Zusätzlichkeitskriterium

Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts unterstreicht die strengen Anforderungen für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen.

weiterlesen
Corona-Sonderzahlungen: Steuerbefreiung scheitert an Zusätzlichkeitskriterium

Meldung

©momius/fotolia.com


22.11.2024

Fragen und Antworten zur E-Rechnung

Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend.

weiterlesen
Fragen und Antworten zur E-Rechnung

Steuerboard

Dmytro Shyshkin


21.11.2024

Tax-Compliance-Praxis: Entwurf des BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten vom 15.11.2024

Die ertragsteuerliche Behandlung von sog. Fondsetablierungskosten wurde gesetzlich erstmals mit Einführung des § 6e EStG durch das Jahressteuergesetz 2019 vom 12.12.2019 geregelt. Der Wortlaut der Norm ist auslegungsbedürftig und wird in der Fachliteratur stark kritisiert. Mit dem Entwurfschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten stellt das BMF nunmehr seine Auffassung zur Aktivierung von Aufwendungen dar.

weiterlesen
Tax-Compliance-Praxis: Entwurf des BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten vom 15.11.2024

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank