30.08.2024

Meldung, Steuerrecht

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Im Jahr 2023 verzeichneten die Finanzämter in Deutschland eine erhebliche Zunahme der Einsprüche, wie aus den aktuellen Daten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervorgeht.

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Die steigende Anzahl unerledigter Einsprüche, insbesondere im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, stellt die Steuerverwaltungen vor große Herausforderungen. Die BMF-Statistik zeigt, dass bis zum 31.12.2022 rund 2,3 Millionen Einsprüche unerledigt waren. Im Laufe des Jahres 2023 gingen jedoch fast 10 Millionen neue Einsprüche ein, was einem Anstieg von über 233 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen im selben Jahr stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche bis Ende 2023 auf knapp 8,7 Millionen, was einen weiteren Anstieg von 276 % gegenüber dem Vorjahr darstellt.

Den meisten wurde abgeholfen

Interessant ist, dass fast 69 % der erledigten Einsprüche durch Abhilfe abgeschlossen wurden, wobei viele dieser Fälle erst im Einspruchsverfahren klargestellt oder korrigiert wurden. Knapp 12 % der Einsprüche endeten mit einer formellen Einspruchsentscheidung. Der große Zuwachs an unerledigten Fällen ist größtenteils auf die zahlreichen Einsprüche im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zurückzuführen.

Die Statistik zeigt auch, dass fast die Hälfte der unerledigten Fälle (etwa 4,8 Millionen) aufgrund von Verfahren nach § 363 AO ruhen oder ausgesetzt sind, was die Bearbeitung durch die Finanzämter weiter verzögert.

Enormer Anstieg der Einsprüche

Die Daten verdeutlichen den enormen Anstieg der Einsprüche im Jahr 2023 und die damit verbundenen Herausforderungen für die Steuerverwaltungen. Besonders die Grundsteuerreform hat zu einem erheblichen Anstieg der Einspruchszahlen geführt, was die Finanzämter vor neue Herausforderungen stellt und den Druck auf die Bearbeitungsprozesse erhöht.


BMF vom 27.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Meldung

©RioPatuca Images/fotolia.com


29.08.2024

Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen

Mit dem Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz werden Unbilligkeiten beseitigt, Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet.

weiterlesen
Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank