13.08.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Am Data Act scheiden sich die Geister

Eine aktuelle Befragung des Digitalverbands Bitkom zeigt, dass rund die Hälfte der befragten Unternehmen den Data Act als Chance sehen, zugleich 40 % ihn aber auch als Risiko einstufen.

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Die deutsche Wirtschaft bereitet sich auf die Umsetzung des Data Act der EU vor. Durch ihn wird sich der Umgang mit Daten stark verändern. Wer ab September 2025 eine smarte Waschmaschine kauft, kann viele der von ihr gesammelten Daten nutzen. Und ein Unternehmen, das Druckgussmaschinen herstellt, muss dem Nutzer der Maschine Zugang zu Daten gewähren, die es auch selbst von der Maschine erhält. Das regelt der Data Act, den die EU Anfang des Jahres verabschiedet hat.

Die deutsche Wirtschaft ist noch gespalten, wie sie die Regelung bewerten soll. Rund die Hälfte (49 %) sehen den Data Act als Chance für ihr Unternehmen, wobei 10 % weit überwiegend und 39 % eher eine Chance im Data Act erkennen. Zugleich sehen ihn 40 % aber als Risiko, 11 % weit überwiegend und 29 % eher als Risiko. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten aus allen Wirtschaftsbereichen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Data Act betrifft fast die gesamte Wirtschaft

„Die EU will mit dem Data Act den Turbo für die Datenökonomie in Europa zünden. Damit der Data Act keine Fehlzündung wird, müssen die von ihm eröffneten Möglichkeiten auch genutzt werden“, sagt David Schönwerth, Bereichsleiter Data Economy beim Bitkom. „Wichtig ist, dass sich wirklich alle Unternehmen mit dem Data Act beschäftigen. Der Data Act betrifft fast die gesamte Wirtschaft und nicht nur Unternehmen, die bereits heute Daten anbieten oder Daten von Dritten nutzen.“ Entsprechend wünscht sich eine knappe Mehrheit (53 %) mehr Beratung durch öffentliche Stellen bei der Umsetzung des Data Acts. „Das ist ein Aufruf an die Bundesregierung: Die Unternehmen benötigen dringend Klarheit, welche Aufsichtsbehörden für den Data Act zuständig sind“, so Schönwerth.

Überwiegend positiv fällt die Einschätzung des Data Act aus, wenn die Unternehmen den Blick über den eigenen Tellerrand hinaus in die deutsche Gesamtwirtschaft richten. Hier sehen 58 % den Data Act als Chance (18 % weit überwiegend, 40 % eher) und nur 32 % als Risiko (13 % weit überwiegend, 19 % eher).


Bitkom vom 12.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Meldung

© Coloures-pic/fotolia.com


21.07.2026

Digitale IFRS-Berichte: IASB legt Änderungen vor

Die geplanten Änderungen zeigen, dass die digitale Finanzberichterstattung fortlaufend an neue IFRS-Vorgaben angepasst werden muss.

weiterlesen
Digitale IFRS-Berichte: IASB legt Änderungen vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht