• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung von Versicherungsunternehmen

23.07.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Versicherungsunternehmen

Der Versicherungsfachausschuss (VFA) hat ein erstes Modul einer Modulverlautbarung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Versicherungsunternehmen veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

ilixe48/123rf.com

Die ESRS-Modulverlautbarung IDW RS VFA 100 wurde vom Versicherungsfachausschuss (VFA) des IDW veröffentlicht – ergänzend zu der branchenübergreifenden ESRS-Modulverlautbarung des IDW. Denn bereits am 06.03.2024 hatte das IDW eine branchenübergreifende ESRS-Modulverlautbarung veröffentlicht. Sie unterstützt Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Der Anlass für die IDW-Verlautbarung ist der von der Europäischen Kommission veröffentlichte erste Satz der ESRS, der bereits für 2024 von bestimmten Unternehmen angewendet werden muss.

Der erste jetzt veröffentlichte Modul-Entwurf für Versicherungsunternehmen (Entwurf IDW RS VFA 100: ESRS-Modulverlautbarung) steht bis zum 30.09.2024 zur öffentlichen Konsultation bereit. Er thematisiert Fragestellungen zu der Angabe von sog. „Scope-3-THG-Bruttoemissionen“ von Versicherungsunternehmen.


IDW vom 19.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht