• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • CSRD-Umsetzungsgesetz: BMJ veröffentlicht Stellungnahmen

15.05.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

CSRD-Umsetzungsgesetz: BMJ veröffentlicht Stellungnahmen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Stellungnahmen veröffentlicht, welche zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) übermittelt wurden.

Beitrag mit Bild

adiruch/123rf.com

Nach einer überschlägigen Durchsicht durch das DRSC wurden in den Stellungnahmen folgende Themen am häufigsten (in abnehmender Anzahl) aufgegriffen:

  • Prüfungsaspekte,
  • die Verknüpfung mit dem LkSG,
  • der persönliche Anwendungsbereich,
  • die Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat,
  • die Möglichkeiten zur Konzernbefreiung und
  • die Angaben zu immateriellen Ressourcen.

Zum Hintergrund

Am 22.03.2024 veröffentlichte das BMJ den RefE zur Umsetzung der Vorschriften der CSRD. Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insbesondere zur EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) und muss bis zum 06.07.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Rechtsakte keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 13.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD bzw. der ESRS verpflichtet.

Am 25.03.2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zum RefE. Das Briefing Paper gibt einen Kurzüberblick über die neuen Vorschriften zur Umsetzung der CSRD.


DRSC vom 14.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)