• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden

15.05.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich mit der Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Verdachtskündigung eines Betriebsratsvorsitzenden befasst.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden gegen den Beschluss 1 BV 35/23 des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.08.2023, durch den die Zustimmung des Betriebsrats zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden ersetzt worden ist, waren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erfolgreich (Beschluss vom 10.05.2024 – 12 TaBV 115/23).

Darum ging es im Streitfall

Antragstellerin und Beschwerdegegnerin war ein Bielefelder Maschinenbau-Unternehmen. Diese Arbeitgeberin beabsichtigte, dem für Betriebsratsarbeit freigestellten Vorsitzenden des für ihren Betrieb zuständigen Betriebsrats eine außerordentliche Verdachtskündigung auszusprechen. Sie berief sich u.a. auf den dringenden Verdacht der unzutreffenden Dokumentation der „Arbeitszeit“ und einen dadurch bei ihr aufgrund der Auszahlung von Vergütung für „Mehrarbeitsstunden“ entstandenen Vermögensschaden. Der Betriebsrat erteilte die Zustimmung zum Ausspruch der beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung nicht.

Kein wichtiger Grund ersichtlich

Auf die Beschwerden wurde der Beschluss des Arbeitsgerichts durch die Entscheidung der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10.05.2024 abgeändert und der Antrag der Arbeitgeberin abgewiesen. Es bestehen zwar Verdachtsmomente, jedoch liegt kein für den Ausspruch einer beabsichtigten Verdachtskündigung erforderlicher dringender Verdacht der Pflichtverletzung vor. Es sind auch andere Geschehensabläufe denkbar, die den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nicht rechtfertigen würden. Daher fehlt es an einem wichtigen Grund zur Rechtfertigung der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.


LAG Hamm vom 10.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


22.11.2024

FACHFRAGEN Podcast: Incident Response und NIS-2

Ein massiver Cyberangriff kann überall und jederzeit passieren. Die entscheidende Frage ist: Wie gut sind Unternehmen wirklich auf solche Situationen vorbereitet? Hier kommt die neue NIS-2-Richtlinie der EU ins Spiel.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Incident Response und NIS-2

Meldung

©tomertu/123rf.com


22.11.2024

Corona-Sonderzahlungen: Steuerbefreiung scheitert an Zusätzlichkeitskriterium

Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts unterstreicht die strengen Anforderungen für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen.

weiterlesen
Corona-Sonderzahlungen: Steuerbefreiung scheitert an Zusätzlichkeitskriterium

Meldung

©momius/fotolia.com


22.11.2024

Fragen und Antworten zur E-Rechnung

Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend.

weiterlesen
Fragen und Antworten zur E-Rechnung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank