• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

30.04.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Das IDW hat den Entwurf eines neuen IDW Prüfungsstandards zur Aufsichtlichen Geldwäscheprüfung verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©marketlan/123rf.com 

Der Bankenfachausschuss des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie strafbarer Handlungen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 KWG (Aufsichtliche Geldwäscheprüfung) (IDW EPS 527 (04.2024)) verabschiedet. Der Entwurf ist hier verfügbar.

Grundsätze zur Überprüfung von Geldwäschevorkehrungen

Der Abschlussprüfer prüft gemäß § 29 Abs. 2 KWG i.V.m. den Vorgaben der PrüfbV die Einhaltung von aufsichtlichen Anforderungen an Vorkehrungen der Institute zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie strafbarer Handlungen und berichtet hierüber im Prüfungsbericht. Der IDW EPS 527 (04.2024) stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit den vorstehenden Pflichten nachkommen. Insoweit legt der Verlautbarungsentwurf die besondere Vorgehensweise bei der Erfüllung der Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 Abs. 2 KWG dar und verdeutlicht die Relevanz entsprechender Tätigkeiten von Abschlussprüfern insbesondere für die Aufsicht sowie die gesetzlichen Vertreter und das Aufsichtsorgan des Instituts.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 31.07.2024 abgegeben werden.


IDW vom 24.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


02.09.2025

Trotz Krise: Beschäftige halten Arbeitsplatz für sicher

Ein Großteil der Beschäftigten sieht die allgemeine Arbeitsmarktlage kritisch, bleibt aber überraschend optimistisch, was den eigenen Arbeitsplatz betrifft.

weiterlesen
Trotz Krise: Beschäftige halten Arbeitsplatz für sicher

Meldung

designer491/123rf.com


02.09.2025

Neues Batterierecht: Zwischen Umweltschutz und Bürokratieballast

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz das Batterierecht an EU-Vorgaben anpassen, doch der Entwurf sorgt für heftige Diskussionen.

weiterlesen
Neues Batterierecht: Zwischen Umweltschutz und Bürokratieballast

Meldung

© nmann77/fotolia.com


01.09.2025

EU-Data-Act gilt ab 12. September

Der EU-Data-Act regelt künftig Datenzugang und -weitergabe, Pflichten von Dateninhabern, das Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln sowie den Wechsel zwischen Cloud-Diensten.

weiterlesen
EU-Data-Act gilt ab 12. September

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank