• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

24.04.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

„Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Einführung der Pflichtprüfung für diese Berichte werden für die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren große Herausforderungen sein“, warnt Andreas Dörschell, Präsident der WPK. „Die Unternehmen sind auf die Expertise qualifizierter Prüfer in angemessener Zahl angewiesen. Der gewählte Abschlussprüfer eines Unternehmens sollte grundsätzlich zugleich als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts gewählt gelten. Insgesamt begrüßt die WPK den Vorschlag einer Eins-zu-eins-Umsetzung der CSRD, sieht in diesem und weiteren Punkten aber noch Optimierungspotenzial für einen schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.“ Zentrale Punkte der Stellungnahme der WPK sind:

Einheitliches Wirtschaftsprüferexamen

Die WPK spricht sich dafür aus, die Nachhaltigkeitsprüfung in das Wirtschaftsprüferexamen zu integrieren. So wie alle angehenden Wirtschaftsprüfer die fachlichen Kenntnisse für die Prüfung der Finanzberichterstattung erwerben und nachweisen müssen, muss das auch für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten. Jeder bestellte Berufsangehörige sollte Abschlussprüfer und Nachhaltigkeitsprüfer sein.

Eintragung/Fortbildungsverpflichtung

Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung sollte nicht Voraussetzung für die Eintragung als Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten sein. Stattdessen sollte eine nachfolgende Fortbildung ermöglicht werden, bei der die Kenntnisse im Rahmen der allgemeinen Fortbildungsverpflichtung erworben werden. Damit kann die Registrierung einer ausreichenden Zahl von Prüfern für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewährleistet werden. Erfüllt jemand die Fortbildungsverpflichtung nicht, führt dies zur Deregistrierung.

Bestellung des Nachhaltigkeitsprüfers

Es kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Unternehmen den Abschlussprüfer zugleich als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts wählen werden, um die sich aus der Prüfung ohnehin ergebenden Synergieeffekte sowie die Kenntnisse des Abschlussprüfers aus der oft langjährigen Prüfungstätigkeit zu nutzen und um Abstimmungsprozesse tatsächlich reduzieren zu können. Daher empfiehlt die WPK, dass der ordnungsgemäß gewählte Abschlussprüfer zugleich als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts gewählt gilt, sofern kein abweichender Beschluss gefasst wird.

Haftung

Die Haftung für die Prüfung beziehungsweise die prüferische Durchsicht von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten müssen sich in der Übergangsphase unterscheiden, weil sich die Prüfungen der Finanzberichterstattung und die Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung inhaltlich unterscheiden. Während Erstere auf der Grundlage hinreichender Prüfungssicherheit erfolgt und zum Bestätigungsvermerk (§ 322 Handelsgesetzbuch) führt, hat Letztere infolge der angestrebten Eins-zu-eins-Umsetzung der CSRD zunächst auf Basis einer prüferischen Durchsicht zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit zu erfolgen.


WPK vom 23.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©staras/fotolia.com


07.07.2025

Wie Benefits zur Geheimwaffe im War for Talent werden

Benefits sind längst mehr als freiwillige Zusatzleistungen; sie sind strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und Positionierung im Arbeitsmarkt.

weiterlesen
Wie Benefits zur Geheimwaffe im War for Talent werden

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


07.07.2025

TaxonomieVO: Neuer delegierter Rechtsakt erlassen

Ein neuer delegierter Rechtsakt bringt klare Vorgaben für die Berichterstattung ab 2026 mit neuen Meldebögen und dem Grundsatz der Wesentlichkeit.

weiterlesen
TaxonomieVO: Neuer delegierter Rechtsakt erlassen

Interview

Dr. Ines Marin, Carola Stark


04.07.2025

„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.

weiterlesen
„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank