16.04.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Das EU-Parlament hat für die Verschiebung der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen gestimmt.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Das EU-Parlament hat mit einer deutlichen Mehrheit für eine Verschiebung der sektorspezifischen Standards und ESRS (European Sustainability Reporting Standards) für Unternehmen aus Drittstaaten bis zum 30.06.2026 gestimmt.

Diese Entscheidung folgt einer vorläufigen Einigung, die am 07.02.2024 zwischen den Verhandlungsführern des Rechtsausschusses und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erzielt wurde, und befürwortet eine Verschiebung um zwei Jahre der Verabschiedung aller sektorspezifischen ESRS sowie der ESRS für Drittlandsunternehmen. Die Verschiebung lässt die Berichtsfristen im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) unberührt.

Zum Hintergrund

Ursprünglich sahen die durch die CSRD geänderten Regelungen der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) vor, dass die sektorspezifischen ESRS und die ESRS für Drittlandsunternehmen bis zum 30.06.2024 in Form von delegierten Rechtsakten von der EU-Kommission verabschiedet werden sollten. Am 17.10.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Bilanz-Richtlinie hinsichtlich der Fristen für den Erlass der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen. Die Kommission beabsichtigt weiterhin, Standards für acht bisher nicht näher spezifizierte Bereiche vor Ablauf der Frist zu veröffentlichen.

Das IDW hatte gegenüber Axel Voss als zuständigem Berichterstatter des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu den Änderungsvorschlägen Stellung genommen. Die endgültige Zustimmung des Rates zur Verschiebung steht noch aus.


IDW vom 15.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Meldung

©maho/fotolia.com


24.07.2026

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Bei Firmenwagen müssen Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig, richtig und nachvollziehbar sein.

weiterlesen
Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht