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15.04.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Euro 7: Neue Vorschriften über Emissionsgrenzwerte für Pkw und Lkw

Am 12.04.2024 hat der Rat der EU die Euro-7-Verordnung angenommen, in der Vorschriften über Emissionsgrenzwerte für Straßenfahrzeuge und die Haltbarkeit von Batterien festgelegt sind. Dies ist der letzte Schritt im Beschlussfassungsprozess.

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©olando/fotolia.com

Die Euro-7-Verordnung gilt für Personenkraftwagen ebenso wie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist es, Schadstoffemissionen, die als Abgase und durch Bremsen in die Luft gelangen, weiter zu senken. Außerdem werden strengere Anforderungen an die Lebensdauer festgelegt.

Bessere und sauberere Fahrzeuge

Die Euro-7-Verordnung enthält Vorschriften für die Abgasemissionen von Straßenfahrzeugen, aber auch für andere Emissionsarten wie Reifenabrieb und Bremspartikelemissionen. Außerdem werden Grenzwerte für die Haltbarkeit von Batterien eingeführt. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelten weiterhin die Emissionsgrenzwerte der Euro-6-Norm, aber künftig strengere Anforderungen in Bezug auf feste Partikel. Bei schweren Nutzfahrzeugen und Lkw sind strengere Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe vorgesehen, von denen einige – z. B. Distickstoffoxid (N2O) – bislang nicht geregelt wurden. Darüber hinaus werden mit der Euro-7-Norm strengere Grenzwerte für Partikelemissionen eingeführt, die beim Bremsen entstehen, wobei für Elektrofahrzeuge eigene Grenzwerte gelten. Strenger sind künftig auch die Anforderungen an die Lebensdauer von Fahrzeugen, sowohl in Bezug auf die Lebensdauer als auch die Kilometerleistung.

Nächste Schritte

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments am 15.04. gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen. Sobald die Verordnung von der Präsidentin des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten des Rates unterzeichnet ist, wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung tritt sie dann in Kraft.

Der Zeitpunkt der Anwendung hängt vom Fahrzeug ab:

  • 30 Monate für neue Typen von Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und 42 Monate für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
  • 48 Monate für neue Typen von Bussen, Lkw und Anhängern und 60 Monate für neue Busse, Lkw und Anhänger
  • 30 Monate für neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die zum Einbau in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bestimmt sind, und 48 Monate für diejenigen, die zum Einbau in Busse, Lkw und Anhänger bestimmt sind.

Rat der EU vom 12.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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