12.04.2024

Meldung, Steuerrecht

BFH zur Schätzungsbefugnis bei Altkassen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Ein Restaurantbetreiber, der einen großen Teil seiner Einnahmen in Form von Bargeld erzielte, verwendete in den Jahren 2011 bis 2014 eine elektronische Registrierkasse sehr einfacher Bauart, die bereits in den 1980er Jahren entwickelt worden war. Das Finanzamt sah die Aufzeichnungen des Klägers nicht als ordnungsgemäß an und nahm eine Vollschätzung der Erlöse vor. Dies führte zu einer Vervierfachung der erklärten Umsätze.

Streit um hohe Schätzung

Das Finanzgericht beauftragte einen Sachverständigen mit der Begutachtung der Registrierkasse. Dieser kam zu dem Ergebnis, ein bestimmter interner Zähler der Kasse, der die Lückenlosigkeit der Tagesausdrucke sicherstellen solle (Z1-Zähler), könne durch Eingabe entsprechender Codes verändert werden. Eine solche Änderung könne allerdings im Zuge von Reparaturen der Kasse erforderlich werden. Daraufhin sah das Finanzgericht die Kasse als objektiv manipulierbar – und damit ungeeignet für steuerliche Zwecke – an und bestätigte die Vollschätzung des Finanzamts im Wesentlichen. Eine tatsächliche Manipulation der Kasse hat das Finanzgericht nicht feststellen können.

Steuerpflichtige verdienen Vertrauensschutz

Diese Entscheidung hat der BFH mit Urteil vom 28.11.2023 (X R 3/22) aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Zwar sei die vom Kläger verwendete Registrierkasse objektiv manipulierbar gewesen. Dies stelle grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, der dem Finanzamt eine Schätzungsbefugnis gebe. Allerdings sei das Wissen um die Manipulierbarkeit derart alter Kassenmodelle erst im Laufe der Zeit gewachsen. Daher sei den Steuerpflichtigen in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unter bestimmten – im Urteil näher ausgeführten – Voraussetzungen Vertrauensschutz zu gewähren. Das Gewicht des in der objektiven Manipulierbarkeit liegenden Mangels sei dann nicht so hoch wie im Regelfall und könne bei Führung zusätzlicher Nachweise sogar ganz entfallen.

 


BFH vom 11.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


21.05.2024

Schenkung durch Darlehen zwischen nahestehenden Personen?

Darlehensvereinbarungen sind nicht nur ein immer wiederkehrendes Thema zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern. Werden diese nicht fremdüblich vereinbart und durchgeführt, können zum einen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht geltend gemacht werden und zum anderen verdeckte Gewinnausschüttungen bzw. verdeckte Einlagen vorliegen.

weiterlesen
Schenkung durch Darlehen zwischen nahestehenden Personen?

Meldung

©vege/fotolia.com


21.05.2024

Zum Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Ein neuer Gesetzentwurf sieht eine Änderung im UWG vor, die für Datenschutzverstöße ausdrücklich die Mitbewerberklage nach diesem Gesetz ausschließt.

weiterlesen
Zum Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


21.05.2024

Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe

Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld zusätzliche Erleichterungen.

weiterlesen
Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank