• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Jeder dritte Angestellte wurde schon einmal am Arbeitsplatz diskriminiert

08.04.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Jeder dritte Angestellte wurde schon einmal am Arbeitsplatz diskriminiert

Eine aktuelle EY-Umfrage zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion am Arbeitsplatz zeigt, dass die Einschätzungen der unterschiedlichen Level der Mitarbeitenden zum Teil deutlich und in vielen Kategorien auseinanderklaffen.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Jede und jeder dritte nicht-leitende Angestellte (33 %) hat schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt. Fast ebenso viele Beschäftigte (30 %) wurden laut eigener Aussage sogar schon Opfer von Mobbing. Unter den männlichen Befragten (31 %) ist der Anteil derjenigen, die Diskriminierung erlebt haben, kleiner als bei den weiblichen (36 %). Auch Mobbing haben Männer (29 %) seltener am Arbeitsplatz erlebt als ihre Kolleginnen (34 %).

Dabei besonders beunruhigend: Gemeldet hat diese Vorgänge nur knapp jede beziehungsweise jeder zweite nicht-leitende Angestellte (49 %). Frauen (46 %) vertrauten sich noch seltener Vorgesetzten oder den entsprechenden Stellen im Unternehmen an als Männer (54 %). Welche Erfahrungen Beschäftigte mit Mobbing und Diskriminierung machen, hängt stark von der Unternehmenskultur und dem Führungsstil ab. Nicht-leitende Angestellte, die ihr Unternehmen und dessen Führungskräfte als divers und inklusiv bewerten, haben seltener Erfahrungen mit Diskriminierung (29 %) gemacht als nicht-leitende Angestellte in Unternehmen mit einem wenig oder gar nicht diversen Führungsteam (36 %).

Bewertungen klaffen deutlich auseinander

Dabei wird deutlich: Leitende Angestellte bewerten die Anstrengungen ihres Unternehmens in punkto Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity & Inclusion, kurz: DE&I) deutlich positiver als nicht-leitende Angestellte. So sagen fast zwei Drittel der Führungskräfte (63 %), dass in ihrem Unternehmen eine Kultur des Vertrauens und der Transparenz aufgebaut wurde beziehungsweise herrscht. Bei den nicht-leitenden Angestellten sind hingegen nur 44 % dieser Meinung – ein Unterschied von 19 Prozentpunkten. Auch wenn es darum geht, wie der Grad der Geschlechtervielfalt (16 Prozentpunkte Unterschied) und die Sorge um das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (20 Prozentpunkte Unterschied) beurteilt werden, klaffen die Bewertungen deutlich auseinander.

Nur drei von vier Unternehmen nutzen Blind-Lebensläufe

An den Einstellungspraktiken der Unternehmen lässt sich erkennen, dass die Zeichen der Zeit immer häufiger erkannt werden – auch wenn es hier noch Nachholbedarf gibt, wenn es um Vielfalt und Inklusion geht. So sagt zwar knapp die Hälfte der Managerinnen und Manager (49 %), dass sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzig und allein aufgrund ihrer Qualifikation einstellen. So genannte Blind-Lebensläufe, in denen auf persönliche Daten wie Namen, Geschlecht oder Alter verzichtet wird, nutzt allerdings nur etwa eines von vier Unternehmen (28 %).

Nur jedes dritte Unternehmen (33 %) schult Personalverantwortliche zudem zu DE&I-Themen. Größte Herausforderung aus Sicht des Managements ist hierbei das Geld: Mehr als jede vierte Führungskraft (26 %) gibt an, dass Haushaltszwänge das Haupthindernis in diesem Bereich sind.

Dies sind Ergebnisse einer europaweiten Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY (Ernst & Young), für die 1.800 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in neun europäischen Ländern befragt wurden, davon 200 in Deutschland. Zur Hälfte setzten sich die Befragten aus leitenden, zur Hälfte aus nicht-leitenden Angestellten zusammen.


EY vom 05.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


17.05.2024

Novelle zum Klimaschutzgesetz

Trotz zahlreicher Änderungen am Klimaschutzgesetz bleiben die Klimaziele unverändert: Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral sein.

weiterlesen
Novelle zum Klimaschutzgesetz

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


17.05.2024

Zur Abzugsfähigkeit von Beiträgen an einen Solidarverein

Die Beiträge an einen Solidarverein sind als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sich aus der Satzung ein Rechtsanspruch der Mitglieder auf Leistungen ergibt.

weiterlesen
Zur Abzugsfähigkeit von Beiträgen an einen Solidarverein

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.05.2024

Solarpaket I in Kraft getreten

Das Solarpaket I stellt die Weichen für eine Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik in Deutschland und baut Bürokratie ab.

weiterlesen
Solarpaket I in Kraft getreten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank