Das Bundeskabinett hat den Anwendungsbereich des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz-2024-Erweiterungsverordnung) erweitert und dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung verabschiedet. Das ERP-Wirtschaftsplangesetz soll damit auch für die Gründungsfinanzierung aller gemeinwohlorientierten kleinen und mittleren Unternehmen gelten. Damit setzt die Bundesregierung die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen weiter um. Sie sieht bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen im fairen Wettbewerb vor; konkret soll der Kreditzugang gemeinwohlorientierter Unternehmen zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden.
Finanzierungszugang verbessert sich deutlich
Durch die rechtlichen Änderungen können zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden. Damit verbessert die Bundesregierung den Finanzierungszugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der wichtigen Gründungs- und frühen Festigungsphase (d.h. bis 5 Jahre nach Gründung).
Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob auch im Bereich der allgemeinen Unternehmensfinanzierung eine Öffnung für alle gemeinnützigen Unternehmen erfolgen kann.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird jetzt dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Zum ERP-Sondervermögen
Das ERP [European Recovery Program]-Sondervermögen fördert seit 75 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Mittel werden zum großen Teil über die KfW in Form von Krediten zur Verfügung gestellt.
Die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen wurde am 13.09.2023 vom Bundeskabinett beschlossen und wird unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die Bundesregierung umgesetzt. Sie umfasst insgesamt 70 Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, zum Abbau von Benachteiligungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und zum Ausbau bedarfsgerechter Förderung.