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14.03.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Inflationsausgleichsprämie für viele Tarifbeschäftigte

Mehr als drei Viertel aller Tarifbeschäftigten erhalten eine Inflationsausgleichsprämie, schreibt das Statistische Bundesamt. Im Durchschnitt liegt die Inflationsausgleichsprämie bei 2761 Euro.

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©hakinmhan/123rf.com

Mehr als drei Viertel (77,9 %) der Tarifbeschäftigten in Deutschland haben seit Oktober 2022 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden eine solche Prämie gemäß Tarifvertrag noch bis zum Jahresende 2024 ausgezahlt bekommen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Statistik der Tarifverdienste mitteilt, liegt der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person bei 2761 Euro. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden kann. Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise trug dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Jahr 2023 um durchschnittlich 3,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Deutliche Unterschiede zwischen den Branchen

Sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämie als auch im Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Prämie erhalten, gibt es zwischen den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede: Die niedrigsten Prämien sind im Baugewerbe mit durchschnittlich 1104 Euro sowie im Wirtschaftsabschnitt Land-, Forstwirtschaft und Fischerei mit durchschnittlich 1689 Euro zu verzeichnen. Die höchsten Inflationsausgleichsprämien wurden in den Wirtschaftsabschnitten Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (3000 Euro), Erziehung und Unterricht (2999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2987 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2943 Euro) vereinbart.

Mit 96,1 % beziehungsweise 96,0 % haben in den Wirtschaftsabschnitten Verarbeitendes Gewerbe und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung anteilig die meisten Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Im Gastgewerbe (6,3 %), in der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (11,2 %) und im Handel (24,4 %) profitieren anteilig die wenigsten Tarifbeschäftigten von einer Inflationsausgleichsprämie.

Vereinbarungen über Inflationsausgleichsprämien noch bis Ende 2024 möglich

Die Ergebnisse haben dahingehend einen vorläufigen Charakter, da sie sich auf bisher bestehende tarifliche Vereinbarungen beziehen. Inflationsausgleichsprämien können entsprechend der gesetzlichen Vorgaben noch bis Ende des Jahres 2024 ausgezahlt werden. Somit verbleibt den Tarifpartnern noch Zeit, tarifliche Vereinbarungen hinsichtlich Inflationsausgleichszahlungen in ihre laufenden Verhandlungen beziehungsweise als Sondervereinbarung aufzunehmen.


Destatis vom 14.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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