• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Besserer Schutz vor irreführenden ökologischen Werbeaussagen

13.03.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Besserer Schutz vor irreführenden ökologischen Werbeaussagen

Unternehmen sollen künftig ökologische Werbeaussagen wie „biologisch abbaubar“ oder „umweltfreundlich“ zur Bewertung vorlegen, bevor sie sie verwenden dürfen.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Das EU-Parlament hat seine Position zum geplanten System der Überprüfung und Vorabgenehmigung für ökologische Werbeaussagen festgelegt, um die Bürger vor irreführender Werbung zu schützen.

Die Richtlinie über ökologische Werbeaussagen würde Unternehmen verpflichten, Nachweise für ihre ökologischen Werbeaussagen vorzulegen, bevor sie Waren als „biologisch abbaubar“, „umweltfreundlich“, „wassersparend“ oder mit „biobasiert“ bewerben. Die EU-Länder müssten Gutachter damit beauftragen, die Verwendung solcher Angaben vorab zu genehmigen, um die Käufer vor unbegründeter und zweideutiger Werbung zu schützen.

Fristen, Sanktionen und Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Das EU-Parlament möchte, dass die Angaben und ihre Nachweise innerhalb von 30 Tagen überprüft werden, doch könnten einfachere Angaben und Erzeugnisse schneller überprüft werden. Kleinstunternehmen würden nicht unter die neuen Vorschriften fallen, und KMU hätten im Vergleich zu größeren Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit, um die Vorschriften einzuhalten. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen, z. B. könnten sie vorübergehend von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, Einnahmeverluste erleiden und mit Geldstrafen von mindestens 4 % ihres Jahresumsatzes rechnen.

CO2-Ausgleich und -Entnahme

Umweltbezogene Angaben, die ausschließlich auf Emissionsausgleichssystemen beruhen, bleiben verboten. Unternehmen können jedoch klimabezogene Ausgleichs- und Emissionsminderungsansprüche auf der Grundlage von CO2-Gutschriften in ihrer Werbung erwähnen, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und diese Systeme nur für Restemissionen nutzen. Die CO2-Gutschriften der Systeme müssen zertifiziert und von hoher Integrität sein wie z. B. gemäß dem Rahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen („Carbon Removals Certification Framework“).

Das EU-Parlament beschloss außerdem, dass Umweltaussagen über Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, vorerst weiterhin möglich sein sollten, die Kommission jedoch in naher Zukunft ein vollständiges Verbot erwägen sollte.

Nächste Schritte

Das EU-Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung mit 467 Stimmen gegen 65 Stimmen und 74 Enthaltungen angenommen. Das Verfahren muss nun vom neuen Parlament nach der Europawahl am 9. Juni 2024 weiterverfolgt werden.


EU-Parlament vom 12.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


04.06.2025

Steuerneutrale Einlagenrückgewähr trotz nicht erfasster Einlagen im steuerlichen Einlagekonto durch Nennkapitalerhöhung mit anschließender Auskehr?

Einige Kapitalgesellschaften, insbesondere solche mit langer Historie, könnten vor der Herausforderung stehen, dass in der Vergangenheit geleistete Gesellschaftereinlagen nicht immer ordnungsgemäß im steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG erfasst worden sind.

weiterlesen
Steuerneutrale Einlagenrückgewähr trotz nicht erfasster Einlagen im steuerlichen Einlagekonto durch Nennkapitalerhöhung mit anschließender Auskehr?

Meldung

©momius/fotolia.com


04.06.2025

Musterfeststellungsklage: BGH zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten

Mit seinem Urteil stärkt der BGH die Rechte von Bankkunden und setzt der langjährigen Praxis automatisierter Gebührenerhöhungen per Schweigen ein Ende.

weiterlesen
Musterfeststellungsklage: BGH zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


04.06.2025

BAG: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Der gesetzliche Mindesturlaub ist unverzichtbar, stellt das BAG klar. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann daran nichts ändern.

weiterlesen
BAG: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank