• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW-Stellungnahme: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig

06.03.2024

Meldung, Steuerrecht

IDW-Stellungnahme: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig

In seiner Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht erklärt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), dass es den Solidaritätszuschlag in der gegenwärtigen Fassung aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG für verfassungswidrig hält.

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts hat das IDW eine Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes abgegeben. In dem Verfahren vor dem BVerfG hat sich das IDW dahingehend geäußert, dass der Solidaritätszuschlag in der gegenwärtigen Fassung aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG verfassungswidrig, also nicht mehr mit den finanzverfassungsrechtlichen Regelungen vereinbar erscheine. Denn ein vorübergehender besonderer Finanzbedarf der öffentlichen Hand bestehe nicht mehr. Ebenso habe auch der Bund als alleiniger Empfänger der Einnahmen des SolZG keinen Sonderbedarf mehr.

Das BVerfG hatte das IDW ausdrücklich darum gebeten, sich auch mit den Argumenten des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Urteil vom 17.01.2023 (IX R 15/20) auseinanderzusetzen. Der BFH vertrat seinerzeit im Ergebnis die Auffassung, dass das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 (SolZG) jedenfalls (noch) nicht im Streitzeitraum 2019 und 2020 verfassungswidrig war.

Ausschlaggebend ist der neue Länderfinanzausgleich

Nach Auffassung des IDW liegt dem neuen Finanzausgleich, der seit Beginn des Jahres 2020 gilt, eine finanzverfassungsrechtliche Normallage zugrunde. Denn mit dem Auslaufen des Solidarpakt II Ende des Jahres 2019 ist die finanzpolitische und finanzverfassungsrechtliche Sonderlage einer besonderen Aufbauhilfe zugunsten der neuen Länder beendet worden. Bekanntermaßen richtet sich ab 2020 der neue Länderfinanzausgleich nur an der Finanzkraft und nicht an der der örtlichen Lage ohne spezifische Regelungen für die ostdeutschen Bundesländer aus. Damit ist die Finanzierung der Deutschen Einheit über den bundesstaatlichen Finanzausgleich abgeschlossen.

Solidaritätszuschlag hat seine Finanzierungsaufgabe vollständig erfüllt

Damit hat der Solidaritätszuschlag 25 Jahre nach seiner Einführung seine Finanzierungsaufgabe, nämlich die Mitfinanzierung der Wiedervereinigung, vollständig erfüllt. Seine Aufrechterhaltung würde ihn zu einem Fremdkörper innerhalb des Steuersystems werden lassen. Die Weiterführung des Solidaritätszuschlags – wie eine „zweite Säule“ außerhalb der nicht fortbestehenden finanzverfassungsrechtlichen Sonderlage – würde das verfassungsrechtliche Normengefüge von Zustimmungs- und Ertragszuständigkeiten der allgemeinen Einkommensbesteuerung unterlaufen.


IDW vom 05.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank