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26.02.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundestag stimmt Kompromiss zum Wachstumschancengesetz zu

Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am 23.02.2024 das sogenannte Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen.

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Zum Wachstumschancengesetz war zuvor im Vermittlungsausschuss ein abgespeckter Kompromiss erzielt worden (20/10410). Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Das Vermittlungsergebnis sieht nun auch Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht. Vorgesehen sind Entlastungen für Unternehmen von rund drei Milliarden Euro.

Beschluss aus dem November 2023

Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung hatte im November 2023 keine Mehrheit gefunden, woraufhin der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Über das nun erarbeitete Ergebnis muss neben dem Bundestag auch die Länderkammer neu entscheiden. Im Bundesrat könnte die Beschlussempfehlung in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Angesetzt ist diese für den 22.03.2024.

Das Gesetz, wie es der Bundestag 2023 beschlossen hatte, sah unter anderem die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gelten sollte, sollten die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, hieß es zur Begründung. Konkret wollte die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 % der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Anrufungsbeschluss des Bundesrats

Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert. Sie kritisierten, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrats aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrunde liegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hatte. Auch wegen der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren sahen sie Überarbeitungsbedarf.


Dt. Bundestag vom 23.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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