• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen auf der Kippe

13.02.2024

Meldung, Steuerrecht

Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen auf der Kippe

Die informelle Arbeitsgruppe zum Wachstumschancengesetz hat sich u.a. auf den Verzicht der Meldepflicht verständigt.

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Am Freitag (08.02.2024) stieg über die Medienberichterstattung zum Fortgang der Verhandlungen über das Wachstumschancengesetz weißer Rauch auf (vgl. Handelsblatt vom 09.02.2024). Der DStV hat fortwährend gegen die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen gekämpft – so etwa als Sachverständiger in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags (vgl. DStV-Information vom 17.11.2023).

Wirksamkeit der Anzeigepflicht fraglich

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (BT-Drs. 20/6734) belegte deutlich, dass die Wirksamkeit des Instruments infrage steht, das Ziel verfehlt wird und der damit verbundene Aufwand unangemessen ist. Auch dank des Engagements der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der von der Union geführten Finanzministerien der Länder ist nunmehr eine politische Kurskorrektur gelungen.

Der Vermittlungsausschuss befasst sich mit dem geschnürten Gesamtpaket am 21.02.2024.


DStV vom 12.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht