• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zur Wohnungsnutzung „zu eigenen Wohnzwecken“

25.01.2024

Meldung, Steuerrecht

BFH zur Wohnungsnutzung „zu eigenen Wohnzwecken“

Eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn die Wohnung vor der Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt.

Beitrag mit Bild

©animaflora/fotolia.com

Die miteinander verheirateten Ehegatten hatten eine ihnen gehörende Wohnung an die (Schwieger-)Mutter überlassen. Nach deren Ableben veräußerten die Ehegatten die Wohnung und machten für den hieraus erzielten Gewinn eine Steuerbefreiung wegen einer Selbstnutzung geltend.

Strenge Vorgaben für die Selbstnutzung

Dem ist der BFH mit Urteil vom 14.11.2023 (IX R 13/23) entgegengetreten. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus Grundstücksverkäufen grundsätzlich als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie binnen zehn Jahren stattfinden. Die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Steuer bei einer Selbstnutzung der Immobilie greift nur dann ein, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt wird. Keine Selbstnutzung liegt dagegen vor, wenn eine Wohnung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wird.


BFH vom 25.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)