In seiner Stellungnahme weist das DRSC u.a. auf den hohen Grad subjektiven Ermessens bei der Wesentlichkeitsanalyse hin. Aus diesem Grund sei zumindest in den ersten Jahren der ESRS-Anwendung eine gewisse Toleranz aller Beteiligten in Bezug auf die Konsistenz bei der Definition von Grenzwerten und Ähnlichem und somit auch in Bezug auf Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse selbst erforderlich.
Details der Kritik
Im Detail behandelt die Stellungnahme ausgewählte Kritikpunkte auf Basis einer Priorisierung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung und des DRSC-Mitarbeiterstabs. Dies sind in Bezug auf die Ausführungen zur Wesentlichkeitsanalyse z.B. die Brutto- und Nettoberichterstattung über potenzielle Auswirkungen und die Interaktion der Wesentlichkeitsanalyse und der EU-Taxonomie-Verordnung. Die behandelten Kritikpunkte bezüglich der Implementation Guidance zur Wertschöpfungskette beinhalten u.a. die Relevanz des Operational-control-Prinzips und die Frage, ob sich die Pflicht zur Entwicklung und Angabe unternehmensspezifischer Kennzahlen auch auf die Wertschöpfungskette erstreckt.