• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bürokratieabbau: Das BEG IV bringt weitere Entlastung

11.01.2024

Meldung, Steuerrecht

Bürokratieabbau: Das BEG IV bringt weitere Entlastung

Das BEG IV ist Teil des Meseberger Entbürokratisierungspakets, das vor allem gegen die Zettelwirtschaft vorgehen will: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.

Beitrag mit Bild

©jat306/fotolia.com

Das Bundesministerium der Justiz hat am 11.01.2024 den Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) veröffentlicht. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt rund 682 Millionen Euro pro Jahr. Der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, wird dadurch voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken. Der Referentenentwurf sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:

Aufbewahrungsfristen werden verkürzt

Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z.B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.

Schriftformerfordernisse werden reduziert

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen Schriftformerfordernisse (z. B. unterschriebener Brief) zur Textform (z. B. E-Mail) herabgestuft oder ganz abgeschafft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. So soll im Zivilrecht u.a. das Vereinsrecht geändert werden: Mitglieder müssen künftig nicht mehr schriftlich einem Beschluss zustimmen, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, sondern können ihre Zustimmung auch in Textform (z. B. per E-Mail) erklären. Im Wirtschaftsrecht sollen ebenfalls Erleichterungen kommen: Im GmbH-Recht soll etwa klargestellt werden, dass im Falle der Beschlussfassung der Gesellschafter außerhalb einer Versammlung eine Abgabe der Stimme in Textform genügt, wenn sämtliche Gesellschafter einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz aufgehoben werden.

Kürzere Fristen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Äußerungsfrist bei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, in denen aufgrund von Änderungen des Vorhabens eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist, soll angemessen verkürzt werden können.

 


BMJ vom 11.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht