Am 22.12.2023 hat die EFRAG drei Entwürfe unverbindlicher Implementierungsleitlinien (Implementation Guidance, IG) für das Set 1 der ESRS veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation hierzu gestartet. Dies sind im Einzelnen:
- Draft EFRAG IG 1 Materiality assessment implementation guidance: Erläuterungen zu den Angabepflichten zur Wesentlichkeitseinschätzung durch Unternehmen
- Draft EFRAG IG 2 Value chain implementation guidance: Erläuterungen zu den Angabepflichten über die Wertschöpfungskette
- Draft EFRAG IG 3 Detailed ESRS datapoints implementation guidance: Vollständige Liste aller im Set 1 der ESRS geforderten Angaben.
Rückmeldungen sind möglich bis zum 02.02.2024 über webbasierte Fragebögen. Diese und weitere Informationen sind über die EFRAG-Webseite zugänglich.