• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Restaurant-Umsatzsteuer: Nichtbeanstandungsregelung für Silvester

29.12.2023

Meldung, Steuerrecht

Restaurant-Umsatzsteuer: Nichtbeanstandungsregelung für Silvester

Die ermäßigte Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen läuft zum 31.12.2023 aus. Nun hat das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht bekannt gegeben.

Beitrag mit Bild

©ammentorp/123rf.com

Das BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 – S-7220 / 22 / 10001 :009 vom 21.12.2023 stellt klar, dass die zum 01.07.2020 als befristete Krisenmaßnahme eingeführte ermäßigte Umsatzbesteuerung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 Umsatzsteuergesetz mit Ablauf des 31.12.2023 ausläuft. Ab dem 01.01.2024 ist auf diese Umsätze nach § 12 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz der allgemeine Steuersatz in Höhe von 19 % anzuwenden.

Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird zugelassen, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31.12.2023 zum 01.01.2024 ausgeführt werden, der bis zum 31.12.2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird.


BMF vom 21.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


05.09.2025

Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen beinhaltet.

weiterlesen
Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


05.09.2025

Bundesregierung beschließt Änderung des Lieferkettengesetzes

Die Bundesregierung unterstützt die EU-Forderung nach ambitioniertem Bürokratierückbau und schafft die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten ab.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Änderung des Lieferkettengesetzes

Rechtsboard

Benjamin Onnis, Lena Grebe


04.09.2025

Homeoffice individualvertraglich gestalten

Die Arbeit im „Homeoffice“ ist inzwischen ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags der meisten Unternehmen. Der Begriff selbst ist gesetzlich nicht definiert, sodass in der Vertragsgestaltung bisweilen zahlreiche individuelle Modelle und Regelungen existieren.

weiterlesen
Homeoffice individualvertraglich gestalten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank