• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat beschließt Kreditzweitmarktförderungsgesetz

19.12.2023

Meldung, Steuerrecht

Bundesrat beschließt Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 dem Gesetzentwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes zugestimmt. Das Gesetz enthält u.a. flankierende steuerliche Maßnahmen zum MoPeG.

Beitrag mit Bild

©3dkombinat/fotolia.com

Als sich abzeichnete, dass kurzfristig keine Einigung über das Wachstumschancengesetz erzielt werden kann, wurden besonders zeitkritische Änderungen steuerlicher Regelungen in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz integriert. Nachdem der Bundestag das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in seiner Sitzung vom 14.12.2023 angenommen hat, stimmte auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 15.12.2023 dem Gesetzentwurf (BR-Drucks. 656/23 vom 14.12.2023) zu.

Flankierende steuerliche Maßnahmen zum MoPeG

Damit wurde der u.a. vom IDW erhobenen Forderung gefolgt, durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung insbesondere im Bereich der Grunderwerbsteuer wieder Rechts- und Planungssicherheit herzustellen. Flankierende steuerliche Maßnahmen anlässlich des Inkrafttretens des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) zum 01.01.2024 wurden daher für Zwecke der Ertragsteuer in § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, für Zwecke der Erbschaftsteuer in § 2a ErbStG und für Zwecke der Grunderwerbsteuer in § 24 GrEStG aufgenommen.

Damit werden rechtsfähige Personengesellschaften (§ 14a Abs. 2 Nr. 2 AO) für steuerliche Zwecke kraft gesetzlicher Fiktion weiterhin als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen behandelt. Auch die grunderwerbsteuerlichen Befreiungsvorschriften der §§ 5, 6 GrEStG sind somit weiterhin anwendbar. Für das Grunderwerbsteuerrecht handelt es sich jedoch nur um eine Übergangsvorschrift, welche zum 01.01.2027 aufgehoben wird.

Anpassung der Zinsschranke

Neben den flankierenden steuerlichen Maßnahmen zum Inkrafttreten des MoPeG wurde u.a. auch die Anpassung der Zinsschranke (§ 4h EStG) an die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU (ATAD) in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, da diese bis spätestens 31.12.2023 umzusetzen ist.


IDW vom 15.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Jacek Kielkowski, Oliver Zöll


29.08.2025

Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur vergleichsweisen Abdingbarkeit des Art. 15 DSGVO

weiterlesen
Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Meldung

©interstid/fotolia.com


29.08.2025

Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Eine Anlegerin wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre Verluste mit Wirecard-Aktien verantwortlich machen und scheiterte.

weiterlesen
Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.08.2025

Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Im Jahr 2024 lagen die Lohnstückkosten in der deutschen Industrie 22% über dem Schnitt von 27 Industriestaaten, zeigt eine IW-Studie.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank