19.12.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Steigende Zahl von Berufskrankheiten

Corona lässt grüßen: Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit war mit rund 374.500 Fällen erneut deutlich höher als im Vorjahr mit rund 232.200 Anzeigen.

Beitrag mit Bild

©DOCRABE Media/fotolia.com

Im Jahr 2022 sind 533 Personen durch einen Arbeitsunfall gestorben. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in Deutschland 2022 hervor, der nun als Unterrichtung (20/9835) vorliegt. Demnach haben sich im vergangenen Jahr rund 844.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignet und damit rund 21.000 weniger als 2021. Die Unfallquote je 1.000 Vollarbeitnehmer lag bei 19,0 und damit niedriger als in allen Vorjahren (inklusive der von der Pandemie mit Lockdowns und Kurzarbeit geprägten Jahren 2020 und 2021). Dies gilt auch für die Zahl der Unfallrenten, die sowohl absolut (12.165) als auch bei der Quote je 1.000 Vollarbeiter (0,27) die niedrigsten Zahlen seit der Aufzeichnung aufweisen.

Anteil an Infektionskrankheiten steigt rasant

Die Entwicklung der Kennzahlen zu Berufskrankheiten ist laut Bericht nach wie vor deutlich von der Covid-19-Pandemie geprägt: Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit war mit rund 374.500 erneut deutlich höher als 2021 (rund 232.200). Dabei ist der Anteil, der auf Infektionskrankheiten zurückzuführen ist, in diesem Jahr mit 79 % noch mal höher als 2021 (66 %). Ähnliche Entwicklungen zeigen sich auch bei den anerkannten Berufskrankheiten (rund 201.700 gegenüber rund 126.000 im Jahr 2021), ebenfalls mit gestiegenem Anteil an Infektionskrankheiten (90 % 2022 gegenüber 81 % 2021).


Dt. Bundestag vom 18.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©fotomek/fotolia.com


30.03.2026

Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Die EU erweitert ihre Regeln für Bankinsolvenzen, um Einleger besser zu schützen, Abwicklungen effizienter zu gestalten und öffentliche Mittel stärker zu schonen.

weiterlesen
Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)