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06.12.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung sollen nachhaltige Produkte zur neuen Norm in der EU werden: Die beiden Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat der EU, haben sich auf die neuen Regeln vorläufig geeinigt.

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Die neue Ökodesign-Verordnung wird auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie aufbauen, die seit fast 20 Jahren erfolgreich zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten in der EU geführt hat. Sie wird es ermöglichen, Leistungs- und Informationsanforderungen für wichtige Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, schrittweise festzulegen.

Die EU-Kommission wird nun eine Liste von Produkten annehmen und regelmäßig aktualisieren, die auf der Grundlage einer gründlichen Analyse und von Kriterien – insbesondere im Zusammenhang mit den Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU – ermittelt wurden.

Mehr Berechenbarkeit und Transparenz

Auf diese Weise wird die Kommission für Berechenbarkeit und Transparenz sorgen, welche Produkte dann erfasst werden. Vorrang erhalten hochwirksame Produkte, darunter Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel (einschließlich Matratzen), Eisen und Stahl, Aluminium, Reifen, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien sowie energiebezogene Produkte, IKT-Produkte und andere Elektronikprodukte. Die neuen Ökodesign-Anforderungen werden über die Energieeffizienz hinausgehen, die Kreislaufwirtschaft fördern und unter anderem Folgendes abdecken:

  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
  • Energie und Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • CO2- und Umweltfußabdruck
  • verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass.

Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte vor dem Aus

Die neue Verordnung enthält auch neue Maßnahmen, um der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende zu setzen. Die Unternehmen werden Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Praxis zu verhindern, und die beiden gesetzgebenden Organe haben ein direktes Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse mit Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und einer Übergangsfrist für mittlere Unternehmen eingeführt. Im Laufe der Zeit könnten bei Bedarf auch andere Sektoren von solchen Verboten erfasst werden.

Darüber hinaus müssen große Unternehmen jedes Jahr offenlegen, wie viele unverkaufte Verbraucherprodukte sie entsorgen und warum. Dies dürfte Unternehmen stark davon abhalten, sich an dieser Praxis zu beteiligen.

Bessere Information der Verbraucher

Weitere Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Produkten werden zur Verfügung gestellt, unter anderem durch einen „digitalen Produktpass“, der Verbrauchern und Unternehmen dabei helfen wird, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen und die Behörden bei der Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen.

Der „Pass“ wird ein leicht zugängliches Etikett auf Produkten sein, das sofortigen Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts bietet. Sie wird nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden von Nutzen sein.

Zusätzliche Produktinformationen könnten auch über Etiketten bereitgestellt werden, ähnlich dem weithin anerkannten EU-Energielabel, das derzeit für viele energieverbrauchsrelevante Produkte gilt, und könnten beispielsweise zur Anzeige eines Reparierbarkeitswerts verwendet werden.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun förmlich annehmen. Nach ihrer Annahme tritt die Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Danach wird der erste Arbeitsplan im Rahmen der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte angenommen, in dem festgelegt wird, welche Produkte gezielt eingesetzt werden sollen.


EU-Kommission vom 05.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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