28.11.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Etwa jedes achte Unternehmen nutzt KI

Das Statistische Bundesamt hat die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen untersucht. Am häufigsten kommt KI-Technologie im Controlling und der Finanzverwaltung von Unternehmen zum Einsatz.

Beitrag mit Bild

©Poca Wander Stock/istockphoto.com

Etwa jedes achte Unternehmen (12 %) in Deutschland – erfasst sind rechtliche Einheiten mit mindestens zehn Beschäftigten – nutzt künstliche Intelligenz (KI). Wie das Statistische Bundesamt nach Ergebnissen für das Jahr 2023 mitteilt, setzen große Unternehmen ab 250 Beschäftigten weitaus häufiger KI-Technologie ein als kleine und mittlere Unternehmen. So nutzt gut jedes dritte Großunternehmen (35 %) künstliche Intelligenz, aber nur jedes sechste (16 %) mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und jedes zehnte (10 %) kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten.

Wofür wird KI eingesetzt?

Die Unternehmen, die KI einsetzen, verwenden diese Technologien vorrangig für die Buchführung, das Controlling oder die Finanzverwaltung (25 % der Unternehmen), die IT-Sicherheit (24 %), für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse (22 %) sowie zur Organisation von Unternehmensverwaltungsprozessen oder das Management (20 %).

Am häufigsten nutzen diese Unternehmen dabei KI-Technologien zur Spracherkennung (43 %), zur Automatisierung von Arbeitsabläufen oder zur Hilfe bei der Entscheidungsfindung (32 %) sowie Technologien zur Analyse von Schriftsprache beziehungsweise Text Mining (30 %).

Fehlendes Wissen ist häufigster Grund für Nichtgebrauch von KI

Von den Unternehmen, die bisher keine KI-Technologien nutzen, haben lediglich 10 % deren Einsatz bereits in Betracht gezogen. Nach den Gründen für den Nichtgebrauch gefragt, nannten diese Unternehmen: Fehlendes Wissen (72 %), Inkompatibilität mit vorhandenem Bestand an Geräten, Software und Systemen (54 %), Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit oder Qualität der Daten (53 %), Unklarheit über die rechtlichen Folgen (51 %), Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Datenschutzes und der Privatsphäre (48 %), die Kosten (41 %) und ethische Überlegungen (22 %). 22 % dieser Unternehmen schätzen den Einsatz von künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen als nicht sinnvoll ein.


Destatis vom 27.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


30.03.2026

Optimierungsvorschläge zum Besteuerungsverfahren in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen

Bei jedem Erbfall und bei Schenkungen, die zu einer Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfestsetzung führen können, ist ein entsprechendes Besteuerungsverfahren mit den jeweils zuständigen Finanzbehörden durchzuführen.

weiterlesen
Optimierungsvorschläge zum Besteuerungsverfahren in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


30.03.2026

ISSB überarbeitet drei weitere SASB-Standards

Das ISSB hat einen neuen Entwurf mit Änderungen an drei weiteren SASB-Standards sowie an der IFRS-S2-Industry-based Guidance veröffentlicht.

weiterlesen
ISSB überarbeitet drei weitere SASB-Standards

Meldung

©fotomek/fotolia.com


30.03.2026

Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Die EU erweitert ihre Regeln für Bankinsolvenzen, um Einleger besser zu schützen, Abwicklungen effizienter zu gestalten und öffentliche Mittel stärker zu schonen.

weiterlesen
Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)