10.11.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Data Act auf der Zielgeraden

Mit dem Data Act soll insbesondere der Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander sowie mit der öffentlichen Hand vorangebracht werden. Außerdem will der Data Act den leichteren Wechsel zwischen Cloud-Providern ermöglichen.

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Der „Data Act“, auf den sich Parlament und Rat bereits informell geeinigt haben, soll Innovationen fördern, indem Hindernisse für den Datenzugriff beseitigt werden. Die neuen Rechtsvorschriften legen Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten (z.B. Internet der Dinge, Industriemaschinen) erzeugt werden, und ermöglichen den Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten. Sie werden zur Entwicklung neuer Dienste beitragen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen benötigt werden, um Algorithmen zu trainieren. Außerdem sollen Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten billiger werden. In Ausnahmefällen oder Notfällen wie Überschwemmungen und Waldbränden können öffentliche Stellen nach dem neuen Gesetz auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Die Abgeordneten setzten sich für eine klare Definition von Geschäftsgeheimnissen und Inhabern von Geschäftsgeheimnissen ein, um unrechtmäßige Datenübermittlungen und Datenlecks in Länder mit schwächeren Datenschutzbestimmungen zu verhindern. Sie wollen auch verhindern, dass Wettbewerber in einem bestimmten Bereich den Zugang zu Daten ausnutzen können, um Dienste oder Geräte ihrer Konkurrenten nachzukonstruieren („reverse engineer“).

Das neue Gesetz erleichtert den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern – Unternehmen, die Netzwerkdienste, Infrastruktur oder Geschäftsanwendungen in der Cloud anbieten – und führt Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige internationale Datenübermittlungen durch diese Unternehmen ein. Die Abgeordneten stellten sicher, dass das Datengesetz bedeutet, dass Kunden von Cloud-Diensten die Möglichkeit haben, Verträge auszuhandeln und nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.

Nächste Schritte

Das Gesetz wurde mit 481 zu 31 Stimmen bei 71 Enthaltungen angenommen. Es bedarf nun der formellen Zustimmung des Rates, um in Kraft treten zu können.


EU Parlament vom 09.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht