Mit der Novelle des GWB stärkt die Bundesregierung die Arbeit des Bundeskartellamts, das nun über zusätzliche Instrumente verfügt und zielgerichtet überall dort eingreifen kann, wo der Wettbewerb nicht funktioniert.
Nach sogenannten Sektoruntersuchungen kann die Kartellbehörde neuen Anbietern den Zugang zum Markt erleichtern. Sie kann stillschweigende Abstimmungen großer Anbieter direkt bekämpfen und in extremen Fällen marktmächtige Unternehmen sogar entflechten. Mit der Gesetzesnovelle werden die Chancen von Wettbewerbern, insbesondere von Start-ups und KMU, gestärkt. Denn ein funktionierender Wettbewerb, niedrigere Preise und Innovationen kommen allen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute.
Effektiver gegen Wettbewerbsstörungen vorgehen
Das Bundeskartellamt kann sogar die organisatorische Trennung von Unternehmensbereichen und als Ultima Ratio auch eine eigentumsrechtliche Entflechtung anordnen. Die Novelle vereinfacht es auch, Vorteile abzuschöpfen, wenn Unternehmen diese durch Wettbewerbsverstöße erlangt haben.
Mit den Sektoruntersuchungen untersucht die Kartellbehörde die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen. Sie richten sich nicht gegen einzelne Unternehmen und gehen keinem konkreten Verdacht auf einen Kartellverstoß nach. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchungen liefern wichtige Erkenntnisse für weitere Verfahren. Bisher endeten diese Untersuchungen in der Regel lediglich mit einem Bericht.
Vor Inkrafttreten der 11. GWB-Novelle gab es Sektoruntersuchungen etwa in der Entsorgungswirtschaft, dem Lebensmitteleinzelhandel oder bei Baustoffen. Aktuell führt das Bundeskartellamt Sektoruntersuchungen beispielsweise zu Raffinerien, zum Kraftstoffgroßhandel sowie zu Ladesäulen für Elektrofahrzeuge durch.
Die 11. GWB-Novelle war eine Antwort auf die krisenhaften (Preis-)Entwicklungen, die infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine besonders deutlich zutage getreten sind.