• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BSI-Jahresbericht: Cybersicherheitslage erfordert strategische Neuaufstellung

06.11.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

BSI-Jahresbericht: Cybersicherheitslage erfordert strategische Neuaufstellung

Die Cybersicherheitslage in Deutschland ist weiter angespannt. Das geht aus dem aktuellen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor.

Beitrag mit Bild

©beebright/fotolia.com

Der BSI-Lagebericht verdeutlicht, dass von Angriffen mit Ransomware die derzeit größte Bedrohung ausgeht. Hinzu kommt eine wachsende Professionalisierung auf Täterseite, der eine steigende Anzahl von Sicherheitslücken gegenübersteht. Das BSI hat im Berichtszeitraum täglich rund 250.000 neue Varianten von Schadprogrammen und 21.000 mit Schadsoftware infizierte Systeme registriert. Hinzu kommen durchschnittlich 70 neue Sicherheitslücken pro Tag, von denen jede zweite als hoch oder kritisch eingestuft wird. Das entspricht einer Steigerung von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ransomware ist gefährlichste Angriffsart

Die Professionalität, mit der Angreifer im Cyberraum vorgehen, zeigt sich in vermehrt arbeitsteiligen Prozessen sowie dem gezielten Einsatz von KI-Werkzeugen. Mit Blick auf die unterschiedlichen Angriffsarten geht dabei von Ransomware-Angriffen die derzeit größte Bedrohung aus. Sie verursachen einen Großteil der wirtschaftlichen Schäden, die durch Cyberangriffe entstehen. Angriffe mit Ransomware beeinträchtigen ganze Wertschöpfungsketten nachhaltig. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und kommunale Betriebe sind von den oft schwerwiegenden Folgen dieser Angriffe betroffen.

Datendiebstahl und Cyberspionage

Die Gefährdungslage für Verbraucherinnen und Verbraucher war im Berichtszeitraum insbesondere durch Datendiebstähle geprägt. In vielen Fällen standen auch diese in Verbindung mit Ransomware-Angriffen, bei denen Cyberkriminelle große Datenmengen von Organisationen mit dem Ziel der Erpressung exfiltrierten. Demgegenüber dient die Cyberspionage oft dem Ziel politischer und gesellschaftlicher Einflussnahme. Mit DDoS-Angriffen wurden darüber hinaus im Berichtszeitraum wiederholt auch öffentliche Einrichtungen gezielt beeinträchtigt. Bislang blieben diese Angriffe allerdings ohne relevante Schadwirkung.

Destabilisierung und Desinformation durch KI

Politisch motivierte Cyberangriffe erschöpfen sich nicht in Datendiebstahl oder im Lahmlegen digitaler Dienste: Angreifer können sich in zunehmendem Maße die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz zunutze machen. Werkzeuge, mit denen Texte, Stimmen oder Bildmaterial geschaffen, verändert oder verfälscht werden können, sind immer leichter verfügbar und einfacher zu bedienen. Die Gefahr von Desinformation und Cybermobbing durch gefälschte Bilder oder Videos ist im Berichtszeitraum gestiegen.


BSI vom 02.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank