25.10.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Menschen zahlen in die bAV ein

Obwohl der Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung (bAV) steigt, gehen die eigenen Vorsorgeaktivitäten von Arbeitnehmer*innen zurück, zeigt eine aktuelle Studie.

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Die aktuelle Deloitte-Studie zur betrieblichen Altersversorgung zeigt, dass die Inflation einen Einfluss darauf nimmt, wie für die Rente gespart wird. Die Mehrheit der Befragten (52 %) erwartet durch die gestiegene Inflation deutliche oder sogar dramatische Einbußen in ihrer Altersvorsorge. 37 % geben an, die bAV nun als wichtiger anzusehen als im Vorjahr. Gleichzeitig zahlen jedoch 10 % der befragten Personen weniger selbst Beiträge in ihre bAV ein (37 %). Eine besonders geringe Teilnahmequote (19 %) zeigen ältere Arbeitnehmer*innen mit einem geringen Bruttoeinkommen – für diese Gruppe wäre es allerdings besonders wichtig, da sie voraussichtlich kein ausreichendes Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten wird.

Kein wahrnehmbares und flächendeckendes Angebot

„Kein Geld übrig“ ist aber nur der zweithäufigste Grund, der die Befragten daran hindert, an der Entgeltumwandlung teilzunehmen. Ganze 45 % gaben an, dass ihr Arbeitgeber keine bAV zur Altersvorsorge anbietet, auch nicht im Rahmen der Entgeltumwandlung. „Hier spielt einerseits das unzureichende Angebot, andererseits aber auch die mangelnde Kenntnis berufstätiger Personen über die Leistungen ihres Arbeitgebers hinein. Proaktive Kommunikation und ein Arbeitgeberzuschuss können die Teilnahmequote substanziell erhöhen“, ordnet Jens Denfeld, Deloitte Pension Expert, ein.

Welche Rolle spielt die Größe des Arbeitgebers?

Erstmals wurde in diesem Jahr auch die Größe des Arbeitgebers als Einflussfaktor analysiert. Die Ergebnisse der Studie zeigen: Die Vorsorge der Arbeitnehmer*innen bei kleinen Unternehmen ist deutlich schwächer ausgeprägt als bei großen. Beispielsweise ist die Entgeltumwandlungsquote bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern nicht einmal halb so hoch (23 %) wie bei Unternehmen mit 1.000 und mehr (52 %).

 


Deloitte vom 20.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht