• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anhebung der monetären Größenmerkmale der Bilanzrichtlinie angenommen

24.10.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Anhebung der monetären Größenmerkmale der Bilanzrichtlinie angenommen

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag zur Anhebung der monetären Größenmerkmale der Bilanzrichtlinie angenommen.

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Nachdem der Mitarbeiterstab der Europäischen Kommission am 13.09.2023 den Vorschlag für eine delegierte Richtlinie zur Änderung der Bilanzrichtlinie zur öffentlichen Konsultation gestellt hatte, zu dem sich das IDW grundsätzlich zustimmend geäußert hat, hat nun die Europäische Kommission am 17.10.2023 den Vorschlag in leicht geänderter Fassung angenommen.

Anhebung der Schwellenwerte

Der Vorschlag sieht vor, die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse, die neben der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer maßgeblich für die Einstufung von haftungsbeschränkten Unternehmen als kleinst, klein, mittelgroß und groß bzw. von Konzernen als klein, mittelgroß und groß sind, zeitnah um grundsätzlich 25 % anzuheben. Dadurch soll der seit der letzten Anhebung vor ca. zehn Jahren eingetretenen Geldentwertung Rechnung getragen werden.

Die angehobenen Schwellenwerte sollen erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2023 beginnen. Abweichend vom Vorschlag vom 13.09.2023 sieht der Vorschlag vom 17.10.2023 nun vor, dass die EU-Mitgliedstaaten eine Anwendung der angehobenen Schwellenwerte bereits auf Abschlüsse für Geschäftsjahre gestatten können, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen (d.h. im Falle eines kalenderjahrgleichen Geschäftsjahres bereits erstmals auf Abschlüsse für 2023).

Voraussichtlich baldiges Inkrafttreten

Der Vorschlag wird nun an das Europäische Parlament und an den EU-Ministerrat übermittelt, die grundsätzlich zwei Monate Zeit haben, den Vorschlag (wenn, dann in Gänze) abzulehnen. Im Falle der Nichtablehnung wird die delegierte Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und soll drei Tage danach in Kraft treten. Danach ist die geänderte Bilanzrichtlinie innerhalb von maximal zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.


IDW vom 20.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht