• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK-Stellungnahme zur Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften

06.10.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

WPK-Stellungnahme zur Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat zur vorgeschlagenen Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften Stellung genommen. Sie befürchtet einen Qualitätsverlust in der Finanzberichterstattung.

Beitrag mit Bild

designer491/123rf.com

Die WPK kann die Überlegungen der Europäischen Kommission in ihrer Stellungnahme vom 05.10.2023 grundsätzlich nachvollziehen. Dennoch sieht sie die Konsequenzen einer Erhöhung der Schwellenwerte kritisch, da eine Befreiung von der gesetzlichen Prüfung die Qualität der Finanzberichterstattung beeinträchtigen und negative Auswirkungen auf Märkte haben könnte. Ausdrücklich weist die WPK darauf hin, dass mit dem Wegfall der gesetzlichen Prüfungspflicht das Risiko von Betrug und Fehlern in den Jahresabschlüssen steigen könnte. Dies hat möglicherweise negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Refinanzierung der betroffenen Unternehmen.

Geprüfte Finanzaufstellungen in Zeiten der Unsicherheit essenziell

Zuverlässige Informationen in Form von geprüften Finanzaufstellungen sind eine wesentliche Grundlage für effizient funktionierende nationale und internationale Güter- und Finanzmärkte. Dies gilt umso mehr in Zeiten erhöhter wirtschaftlicher und ökologischer Unsicherheit. Unternehmen benötigen einen zuverlässigen Rahmen, in dem sie agieren und sich entwickeln können. Insgesamt ist die WPK der Ansicht, dass es bessere Wege gibt, Unternehmen effektiv und spürbar von vermeidbaren bürokratischen Lasten zu befreien.

Zum Hintergrund

Am 13.09.2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines Delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften vorgelegt, der eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte von rd. 25 % bezogen auf die Umsatzerlöse und Bilanzsumme vorsieht. Damit soll den Auswirkungen der Inflation Rechnung getragen werden, die seit der letzten Anhebung im Jahr 2013 im EU-Raum kumuliert etwa 24,3 % betrug.


WPK vom 05.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank