• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmensbewertung: IDW Praxishinweis überarbeitet

14.09.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensbewertung: IDW Praxishinweis überarbeitet

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat eine überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 verabschiedet und diese zugleich umbenannt in IDW Bewertungshinweis 1/2023: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen.

Beitrag mit Bild

©Stockwerk-Fotodesign/fotolia.com

Neben begrifflichen Klarstellungen insbesondere zu Kapitalstruktur- und Ausfallrisiken wurden im IDW Bewertungshinweis 1/2023 vor allem Ausführungen ergänzt zu Insolvenzkosten und dadurch bedingten Veränderungen der operativen und Kapitalstrukturrisiken sowie zu Indikatoren für Ausfallrisiken (u.a. zur Bedeutung von Ratings). Zudem wurde für die Bewertung von überhöht verschuldeten Unternehmen, bei denen eine herkömmliche objektivierte Bewertung generell nicht möglich ist, die Möglichkeit einer objektivierten Bewertung unter der Bedingung einer erfolgreichen Sanierung ergänzt.

Der IDW Bewertungshinweis 1/2023 wird in Heft 10/2023 der IDW Life veröffentlicht werden.


IDW vom 13.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA RedaktionsbüroRedaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©aberheide /123rf.com


01.10.2026

BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Frühstück, Fitness und Wellness im Hotel profitieren nicht vom ermäßigten Steuersatz für Übernachtungen, so der BFH.

weiterlesen
BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Rechtsboard

Hans-Christian Ackermann / Nel Klamann


01.10.2026

BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Die rechtskräftige Feststellung einer Ersatzpflicht wegen einer diskriminierenden Ablehnung im Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Ausgleich einer Vergütungsdifferenz – so entschied jetzt das BAG.

weiterlesen
BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


01.10.2026

Gleichbehandlung gilt auch bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen

Eine Mindestlohnerhöhung darf kein sachlicher Grund sein, Arbeitnehmer von freiwilligen Sonderzahlungen auszuschließen.

weiterlesen
Gleichbehandlung gilt auch bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht