08.09.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW ERS IFA 1 n.F. verabschiedet

Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 1 n.F.) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©kasto/123rf.com

Gemäß der Neufassung des Klimaschutzgesetzes 2023 soll Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden. Zur Erreichung dieses Ziels spielt der Gebäudesektor eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund hält der IFA die Fortentwicklung der in IDW RS IFA 1 formulierten Grundsätze zur Abgrenzung von sofort aufwandswirksam zu erfassendem Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten für erforderlich. Konkret wird vorgeschlagen, dass auch Maßnahmen, die zu einer deutlichen Minderung des Endenergieverbrauchs oder -bedarfs führen, eine wesentliche qualitative Verbesserung des Gebäudes darstellen und damit aktivierungspflichtig sein können.

Der Entwurf IDW ERS IFA 1 n.F. zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden ist hier abrufbar. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu dem Entwurf werden bis zum 31.03.2024 erbeten.


IDW vom 06.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Der EuGH soll klären, wo bei privater Datenverarbeitung die Grenzen der DSGVO-Haushaltsausnahme liegen.


18.09.2026

BGH lässt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme klären

Der EuGH soll klären, wo bei privater Datenverarbeitung die Grenzen der DSGVO-Haushaltsausnahme liegen.

weiterlesen
BGH lässt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme klären

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


18.09.2026

EU will Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigen

Die EU will Berufsqualifikationen schneller anerkennen und grenzüberschreitendes Arbeiten einfacher, digitaler und sicherer machen.

weiterlesen
EU will Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


17.09.2026

BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Beim Gesellschaftspostfach dürfen Unterzeichner und Versender verschieden sein, wenn beide die Gesellschaft wirksam vertreten dürfen.

weiterlesen
BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht