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16.08.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Mitarbeiterbeteiligung: Drei von vier Start-ups hoffen auf attraktivere Regeln

Am Erfolg des Unternehmens finanziell beteiligt werden – dieser Wunsch könnte für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Start-ups künftig in Erfüllung gehen durch das frisch verabschiedete Zukunftsfinanzierungsgesetz.

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©alphaspirit/123rf.com

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht u.a. eine Reihe von Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor. Für drei Viertel (73 %) der Start-ups wäre laut Umfrage des Bitkom eine verbesserte Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen hilfreich. Bislang beteiligen 4 von 10 (38 %) Start-ups Beschäftigte am Unternehmen und 48 % könnten sich das in der Zukunft vorstellen. Gerade einmal 6 % der Start-ups lehnen Mitarbeiterbeteiligungen grundsätzlich ab. Das sind Ergebnisse aus einer Befragung von 203 Tech-Start-ups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Erfolg des Start-ups zu beteiligen ist gerade für junge und kleinere Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um gute Leute zu gewinnen – und zu halten. Mitarbeiterbeteiligungen sind wichtig für den Erfolg des deutschen Start-up-Öko-Systems“, sagt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz stellt wichtige Weichen, auch wenn am Ende der Mut für den ganz großen Wurf gefehlt hat.“

Lob und Kritik

Ausdrücklich begrüßt Bitkom die weitestgehende Lösung der Problematik des so genannten Dry-Income. So sind Steuern künftig erst dann zu zahlen, wenn Beschäftigte Gewinne realisieren können und nicht etwa bereits bei einem Arbeitgeberwechsel. Eine richtige Entscheidung ist auch, dass größere und ältere Start-ups von den Neuregelungen profitieren können. Erfolgreiche deutsche Scale-ups können so in ihrem Wachstum hin zu europäischen Champions gestärkt werden. Kritisch zu sehen ist hingegen, dass der vorgesehene Pauschalsteuersatz von 25 % aus dem Regierungsentwurf gestrichen wurde. Damit entstehen an dieser und an anderer Stelle – etwa bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung sogenannter vinkulierter Vermögensbeteiligungen – Unsicherheiten über die Höhe der zu zahlenden Steuer, die im parlamentarischen Prozess noch ausgeräumt werden sollten.

Wie sehen die Beteiligungen aus?

Derzeit beteiligen Start-ups Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem in Form von virtuellen Anteilen (33 %), nur 6 % nutzen Anteilsoptionen, 3 % reale Anteile. In den Start-ups mit Mitarbeiterbeteiligungen werden überwiegend nur Führungskräfte (37 %) oder neben ihnen noch ausgewählte weitere Beschäftigte (36 %) beteiligt, in rund jedem vierten Start-up (27 %) alle Beschäftigten.

Wichtigste Motivation für eine Mitarbeiterbeteiligung ist der Wunsch, die Belegschaft zusätzlich zu motivieren, am Erfolg des Unternehmens mitzuarbeiten (87 %), drei Viertel (77 %) wollen die Beschäftigten langfristig binden und rund zwei Drittel (63 %) können so Personal gewinnen, dessen Gehaltsvorstellungen ansonsten nicht zu erfüllen wären. Die Hälfte der Start-ups (49 %) sieht es zudem als moralische und gesellschaftliche Pflicht an, Beschäftigte am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Rund ein Drittel (35 %) sieht als Vorzug, dass so die laufenden Personalkosten niedrig gehalten werden können. Jedes fünfte Start-up (20 %) erfüllt damit einen Wunsch seiner Investoren. Und 9 % halten es für notwendig, um ausländische Fachkräfte rekrutieren zu können.

Start-ups, die bislang auf eine Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verzichten, haben dafür die unterschiedlichsten Gründe. 30 % beklagen den bürokratischen Aufwand, 27 % die komplizierte rechtliche Lage und 26 % die geringe steuerliche Attraktivität in Deutschland. Rund ein Fünftel (22 %) sagt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klassische Gehaltszahlungen bevorzugen, 18 % wollen die Anteile der Gründerinnen und Gründer nicht verwässern. 8 % haben Angst, durch die Beteiligung der Belegschaft Entscheidungsprozesse zu verlangsamen, 5 % geben an, dass ihre Investoren dies ablehnen. Ein Viertel (25 %) hat sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt.


Bitkom vom 15.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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