RAFAArbR Dr. Christoph Kurzböck ist tätig bei Rödl & Partner
RAFAArbR Dr. Christoph Kurzböck
Aktuelle Beiträge:
- 20. September 2022
BAG zur Arbeitszeiterfassung: Pflicht für alle Arbeitgeber - 29. Juni 2022
BAG hält an seiner Rechtsprechung fest: Ein Betriebsrat, der nach Planungsabschluss einer Betriebsstillegung gegründet wird, kann nicht die Aufstellung eines Sozialplans verlangen - 29. Dezember 2021
Unternehmerische Mitbestimmung quo vadis? Die Auswirkungen der Reformpläne der Koalition auf den deutschen Mittelstand - 28. Januar 2021
Arbeitsrechtliche Aspekte des StaRUG - 6. Oktober 2020
Schöne neue Arbeitswelt: Leistungskontrolle versus Persönlichkeitsrechte