• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag beschließt Fachkräfteeinwanderungsgesetz

26.06.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Bundestag beschließt Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2023 den Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach von einem guten Tag für die Bundesrepublik Deutschland.

Beitrag mit Bild

©MK-Photo/fotolia.com

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Denn viele Unternehmen haben seit Langem große Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden. So zählte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Ende 2022 fast 2 Millionen offene Stellen – so viele wie noch nie. Der Mangel an Fachkräften gilt als eine der größten Wachstumsbremsen für die Wirtschaft in Deutschland.

Es fehlten überall Fachkräfte, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. In der Pflege, in Krankenhäusern, in Kindertagesstätten und Schulen, beim Handwerk und auch in der öffentlichen Verwaltung. „Deshalb ist es geboten, dass wir dieses wichtige Zukunftsthema anpacken, und das tun wir heute.“

Drei neue Wege der Fachkräfteeinwanderung

Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen:

  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
  • Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – so geht es weiter

Der Bundestag hat das Gesetz am 23.06.2023 beschlossen. Eine flankierende Verordnung zum Gesetz wird im Bundesrat voraussichtlich am 07.07.2023 behandelt. Einige Regelungen des Gesetzes treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere sechs bzw. neun Monate nach der Verkündung. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.


BMI vom 23.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


23.06.2025

EU-Energielabel sorgt für mehr Transparenz

Durch das neue EU-Label sollen Verbraucher:innen sofort sehen, wie nachhaltig ein Gerät ist. Der der Reparierbarkeits-Index zeigt, ob sich eine Investition auch langfristig lohnt.

weiterlesen
EU-Energielabel sorgt für mehr Transparenz

Meldung

©animaflora/fotolia.com


23.06.2025

Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

Das aktuelle BFH-Urteil unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen, eindeutigen und buchhalterisch sauberen Behandlung von Zinsswaps.

weiterlesen
Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

Meldung

©Style-Photography/fotolia.com


20.06.2025

BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Auch ein befristet angestellter Arbeitnehmer bleibt befristet, selbst wenn er in den Betriebsrat gewählt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht.

weiterlesen
BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank